
© dpa
Eilantrag: Verdi will „Laternensonntag“ verbieten - Geschäfte sollen geschlossen bleiben
Verkaufsoffener Sonntag
Die Nachricht schlug am Donnerstag, 7. November, im Rathaus ein wie eine Bombe. Verdi will mittels Eilantrages die Rechtmäßigkeit des „Laternensonntags“ überprüfen. Das wären die Folgen.
Gemütlich bummeln, ein paar Besorgungen erledigen und einen entspannten verkaufsoffenen Tag am „Laternensonntag“ in Heek erleben – all das droht in diesem Jahr ins Wasser zu fallen. Denn Verdi will dem Ganzen kurzfristig einen Strich durch die Rechnung machen und hat deshalb einen Eilantrag gestellt.
„Über den Antrag und die Kurzfristigkeit sind wir völlig überrascht“, sagt Doris Reufer von der Gemeindeverwaltung. Man habe die Sache in die Hände einer Anwaltskanzlei übergeben. Denn die Gemeinde ist verpflichtet, zu dem Eilantrag Verdis Stellung zu beziehen.
Parallel zum Eilantrag hat Verdi, so erklärt es Doris Reufer, einen Normenkontrollantrag gestellt. Das bedeutet, dass Verdi anzweifelt, dass der verkaufsoffene Sonntag in Heek überhaupt rechtmäßig ist. Das alles wird jetzt mittels des Eilverfahrens überprüft.
Vorsitzende des Gewerbeverein ist auf 180
Und das muss es ja auch, schließlich steht der „Laternensonntag“ (10. November) unmittelbar vor der Tür. „Unfassbar, wie Verdi damit jetzt um die Ecke kommen kann. Das wäre ein wirtschaftliches Desaster.“ Susanne Tombrink, Vorsitzende des örtlichen Gewerbevereins, ist auf 180. „Das ist reine Willkür ohne jeglichen Sinn und einfach nicht nachvollziehbar.“
Seit Jahren gibt es Diskussionen und gerichtliche Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen. Im März wurde das Ladenöffnungsgesetz geändert und erlaubt künftig bis zu acht verkaufsoffene Sonntage.
Alle Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Gemeinde erfüllt
In der Gemeinde Heek wurden Anfang dieses Jahres politisch und aus Gemeindesicht juristisch „einwandfreie“ (Reufer) Voraussetzungen geschaffen, dass die Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr für jeweils bis zu fünf Stunden ihre Ladentüren zum Verkauf öffnen dürfen – am Hasensonntag, Kreuzerhöhungssonntag , Laternensonntag und am ersten Advent. Letztgenannter wird mittels des Eilantrages ebenfalls überprüft.
Laut Ladenöffnungsgesetz ist ein Verkaufsoffener Sonntag dann zulässig, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen eingehalten sind: 1. Die Dauer von fünf Stunden nicht überschritten werden und 2. ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn der verkaufsoffene Sonntag im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen steht.
Verdi äußert sich auf Anfrage noch nicht zum Eilantrag
Ein Zusammenhang liegt dann vor, wenn eine räumliche Nähe zur örtlichen Veranstaltung gegeben ist. Außerdem müssen die Veranstaltungen im Vordergrund stehen. „All das ist bei uns gegeben. Wir haben sauber gearbeitet“, stellt Doris Reufer klar. Wichtig: Der Sankt-Martins-Umzug ist von einem möglichen Verbot nicht betroffen.
Verdi sieht das anders. „Anfang des Jahres gab es eine Anhörung. Schon da hat Verdi Bedenken gegenüber der Gemeinde an der Rechtmäßigkeit geäußert“, sagt Pressesprecherin Lisa Isabell Wiese. „Etliche Jahre gab es keinerlei Bedenken und jetzt auf einmal schon? Alle rechtliche Rahmenbedingungen sind bei uns erfüllt“, legt auch Susanne Tombrink nach.
Und sie sagt: „Wenn das Worst-Case-Szenario (Verbot des Verkaufsoffenen Sonntags – d. Red.) eintritt, öffnen wir vielleicht trotzdem die Türen als Schautag ohne Verkauf. Einfach aus Prinzip.“
Jetzt gilt es erst mal abzuwarten. „Was anderes können wir nicht machen“, so Tombrink. Im Laufe des Nachmittages (7. November) erhoffen sich Gemeindeverwaltung und Gewerbeverein eine erste Rückmeldung der Kanzlei. Die Zeit drängt schließlich.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
