
© Markus Gehring
Drogen-Rucksack: Heeker Dealer (27) hat Angst vor Abschiebung
Gerichtsprozess
Ein Heeker (27) schmuggelte in einem Rucksack Drogen im Zug nach Deutschland zum Verkauf. Dabei wurde er erwischt. Doch seine Strafe akzeptiert er wohl aus Angst vor einer Abschiebung nicht.
Später Nachmittag an einem Sonntag im September 2019. Eine Regionalbahn aus Enschede fährt im Gronauer Bahnhof ein. Ein heute 27-jähriger Heeker mit schwarzem Adidas-Rucksack steigt aus. Er sieht sich um. Irgendwas scheint ihn nervös zu machen. Er stellt den Rucksack in einem Wartehäuschen ab. Wenig später klicken die Handschellen.
Im Rucksack befindet sich eine rote Tüte. Fein säuberlich darin eingepackt 247 Gramm (Netto) Marihuana mit einem THC-Gehalt von 28,49. Keine Bagatelle. Drogeneinfuhr in „nicht unerheblicher Menge“ unter Absicht des Verkaufs stellte das Amtsgericht Ahaus später fest.
Heeker akzeptiert erstes Urteil nicht
Der Heeker, der aus Guinea stammt und in Deutschland nur geduldet ist, wurde zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe samt Sozialstunden verurteilt. Akzeptiert hat er dieses Urteil wohl aus Angst vor einer Abschiebung nicht. „Wenn ich zurück muss, werde ich sterben“, sagte er seinerzeit vor der Urteilsverkündung.
Also ging es jetzt in das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Münster. Oder auch nicht. Richterin, Staatsanwältin, Pflichtverteidiger und der angeklagte Heeker waren da. Doch eine wichtige Person fehlte – der Dolmetscher. Dieser hatte sich laut Richterin einen falschen Termin notiert.
Wichtiges Beweisstück fehlt
„Ich kann mich mit meinem Mandanten unterhalten, aber hier kommt es auf Details an. Ohne Dolmetscher geht das nicht“, machte der Verteidiger deutlich. Alle Bemühungen des Gerichts, kurzfristig einen Ersatzdolmetscher zu organisieren, führten nicht zum Erfolg.
Davon abgesehen fehlte auch noch ein potenziell wichtiges Beweisstück. Denn in der Asservatenkiste, die auf dem Richterpult stand, waren zwar Fotos, besagter Adidas-Rucksack, die rote Tüte und weitere Gegenstände, doch die DVD mit Videoaufnahmen aus den Überwachungskameras des Zuges fehlte.
Sind die Rucksäcke nicht identisch?
Auf diesen Aufnahmen soll klar zu sehen sein, wie der Heeker den Adidas-Rucksack bereits im Zug bei sich hat. Etwas, das dieser bisher vehement leugnet. Nur auf Basis der vorliegenden Fotos sei laut Verteidiger (bisher) keine Übereinstimmung des Rucksackes aus dem Zug mit jenem am Bahnhof nachweisbar.
Seine Version: Der sichergestellte Rucksack am Gronauer Bahnhof und jener, den sein Mandant im Zug trägt, seien nicht identisch. Man könne das Emblem des Sportartikelherstellers nicht zweifelsfrei auf beiden Rucksäcken erkennen.
Heeker Dealer sagt kein Wort
Kurios: Wo der Rucksack seines Mandanten, der gegenüber der Polizei bereits einräumte, in Enschede gewesen zu sein, geblieben ist, konnte der Verteidiger bisher nicht erklären. Und auch vor dem Landgericht wiederholte der Verteidiger bei Betrachtung der Bilder seinen Standpunkt: „Ich sehe da keine Ähnlichkeit.“
Der Heeker selbst verfolgte die Diskussionen mit verschränkten Armen und nach vorne auf den Tisch gebeugt. Außer mit seinem Verteidiger im Flüstermodus sprach er kein Wort. Brauchte er schlussendlich auch nicht. Die Verhandlung wurde auf den 14. Dezember vertagt.
Bis dahin sollen die besagte DVD vorliegen und sämtliche Fotos pixelfrei vergrößert sein. „Dann werden wir ja sehen, ob die Rucksäcke identisch sind“, stellte die Richterin zum Abschluss in Aussicht.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
