Diese Rechte haben Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen im Regionalverkehr
Verkehrsverbund
Nach dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember im VRR gibt es vielerorts Kritik an den geänderten Fahrzeiten. Welche Rechte haben Fahrgäste bei der Beförderung? Wie bekomme ich Geld zurück?

Der Bahnhof in Haltern. © Kevin Kindel
Die ersten Tage nach dem Fahrplanwechsel des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) sind vergangen. Ein Pendler aus Sythen schilderte seine negativen Erfahrungen beim Bahnfahren am 16. und 17. Dezember aus Richtung Düsseldorf nach Haltern-Sythen.
VRR erklärt das Prozedere
Auf Anfrage erklärte der VRR, dass es anfängliche Unregelmäßigkeiten in der Taktstruktur nach dem Fahrplanwechsel gegeben habe. Dies solle sich aber zeitnah einspielen. Doch was, wenn nicht? Verspätungen können aus diversen Gründen auftreten. Welche Rechte haben Fahrgäste also?
Sabine Tkatzik, Pressesprecherin des VRR, erklärt: Es gebe die sogenannte Mobilitätsgarantie NRW. Ab einer Verspätung von 20 Minuten des Zuges, auf den man wartet, könne man die Garantie in Anspruch nehmen. Dann könne der Fahrgast ein Taxi nehmen oder einen höherwertigen Zug nutzen.
Belege sind an die Bahn zu richten
Die Belege dafür seien an die Bahn zu richten, wofür es Fahrgastrecht-Formulare gebe. Erstattet werden dann entstandene Kosten für Taxifahrten in der Zeit von 5 bis 20 Uhr mit bis zu 25 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) mit bis zu 50 Euro. Den Ticketpreis für die Fahrt im höherwertigen Zug (etwa ICE) bekomme man vollumfänglich zurück.
„Dies gilt nicht für Verspätungen, die während der Bahnfahrt auftreten oder bei Verspätungen wegen Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen“, so Sabine Tkatzik. Zudem greife die Garantie nicht, wenn man durch Verspätungen den Anschluss verpasse.
In Bezug auf Bahnreisende, die zum Beispiel aus Düsseldorf oder Osnabrück kommend (RE 2) nach Haltern-Sythen möchten und dafür auf den RE 42 umsteigen müssten, ergibt dies folgende Situation. Hat der erste Zug Richtung Haltern Verspätung, weshalb der Anschluss (RE 42) verpasst wird, gibt es keine Entschädigung von Taxikosten.
ICE hält nicht in Sythen
Demzufolge ist auf den nächsten Anschlusszug zu warten. Erst, wenn dieser mehr als 20 Minuten Verspätung habe, könne man für den Anschlusszug Ansprüche geltend machen. „Die Leistung muss de facto nicht erbracht worden sein“, sagt die Pressesprecherin. Heißt: Der Fahrgast muss die 20 Minuten am Bahngleis warten und kann dann erst eine erstattungsbare Taxifahrt antreten. Auf einen höherwertigen Zug, beispielsweise ICE, nach Sythen kann allerdings nicht zurückgegriffen werden. Ein ICE hält nicht in Sythen.
Achtung: Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.