Die Vestische begrüßt Bußgeld für alle Maskenverweigerer
Vestische
NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst hat angekündigt, Maskenverweigerer im ÖPNV mit einem Bußgeld von 150 Euro zu bestrafen. Die Vestische begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich.

Maskenverweigerer müssen ab sofort im öffentlichen Nahverkehr mit 150 Euro Bußgeld rechnen. © Kevin Kindel
Schon beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmittel wird ab sofort ein Bußgeld von 150 Euro erhoben. Das kündigte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst an. „Das ist das von den Verkehrsunternehmen erhoffte Signal aus der Politik“, erklärt dazu Martin Schmidt, Geschäftsführer der Vestischen Straßenbahnen GmbH.
„Der Verkehrsbetrieb aus Herten hat die Situation in seinen Bussen kontinuierlich und kritisch beobachtet und sich mit dem Thema Maskenpflicht seit deren Einführung intensiv beschäftigt – leider: beschäftigen müssen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Vestischen. „Das Tragen einer Maske sollte im ÖPNV, der explizit vom Abstandsgebot ausgenommen ist, eine Selbstverständlichkeit sein. Bisher liegen der Vestischen rund 130 Beschwerden wegen Nichteinhaltens der Maskenpflicht in den Bussen vor. Der überwiegende Teil der Fahrgäste hält sich an die Vorschrift.“ Jeder einzelne Maskenverweigerer sei aber einer zu viel, so die Vestische
Fahrer üben das Hausrecht im Bus aus
Die Vestische hatte ohnehin geplant, den Umgang mit Fahrgästen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung nutzen, zu verschärfen. Wer keine Maske trägt, muss den Bus verlassen. Ihre rund 750 angestellten Fahrer sowie das Personal der Fremdunternehmer wird die Vestische noch einmal explizit darauf hinweisen, dass sie das Hausrecht haben und es bei Maskenverweigerern ab Montag, 10. August, auch rigoros und notfalls mithilfe der Polizei durchsetzen. Diese Verschärfung kann unter Umständen zu Verzögerungen im Linienverlauf führen. Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, nimmt demnach zudem in Kauf, dass sich die Busse der Vestischen und alle anderen Fahrgäste verspäten.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen oder können, sind von der Maskenpflicht befreit. Allerdings verlangt die Vestische dazu ein ärztliches Attest oder einen amtlichen Nachweis.
Schülerströme sind eine zusätzliche Herausforderung
Zum Schulstart will die Vestsiche außerdem ihre Fahrzeugangebote an den Bedarf anpassen Allerdings stehen momentan sowohl die Vestische, als auch die Schulen selbst vor der Ungewissheit, wie Unterrichtsalltag und Schülerströme konkret aussehen werden. Die Vestische benötigt bei der Planung des Einsatzwagenverkehrs einen zeitlichen Vorlauf von bis zu zwei Wochen, weshalb das Unternehmen erst einmal nicht auf alle Sonderwünsche von Schulen eingehen kann. Zum Beginn des neuen Schuljahrs werden aber alle einsatzfähigen Busse auf den Straßen sein. Außerdem plant der Nahverkehrsbetrieb, kurzfristig Fahrzeugkontingente bei Fremdunternehmen anzumieten.