
© Ingrid Wielens
Tempo-50-Regelung in Lavesum beschränkt - Anwohner enttäuscht
Verkehrsdebatte
Neuigkeiten im Streit um die Tempo-Regelung auf der Rekener Straße in Lavesum: Straßen.NRW hat nun doch eine Änderung vorgenommen. So aber hatten sich einige Anwohner das wohl eher nicht gedacht.
In die Auseinandersetzung um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rekener Straße (L652) in Lavesum hat sich der Landesbetrieb Straßen.NRW nun erneut eingebracht. Nachdem Anwohner sich seit 2017 über die besondere Gefahrenlage für Fußgänger und Radfahrer, die im Bereich des Hofes Hagedorn die dreispurige Fahrbahn überqueren wollen, beschwert hatten, war die allgemeine Verkehrssituation von dem Landesbetrieb kürzlich geprüft worden.
Wie berichtet, wurde dem Wunsch nach einer Tempo-30-Regelung dabei allerdings nicht entsprochen. Es blieb bei Tempo 50. Jetzt gibt es doch noch eine Neuregelung. Im Sinne der betreffenden Anwohner ist das aber wohl eher nicht.
Tempo 50 nur noch auf begrenzter Strecke
Tempo 50 gilt nun nur noch auf einer Strecke von rund 300 Metern, die entlang des Hofes führt. Aus Richtung Sythen kommend, beginnt die Regelung kurz vor dem Napoleonsweg. Außerhalb dieses Bereichs wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung aber wieder aufgehoben und auf Tempo 70 erhöht. Anwohnerin Ingrid Klahn, die sich wie andere Lavesumer für das schärfere Tempolimit stark gemacht hatte, ist sauer: „Ich fühle mich veräppelt“, schrieb Klahn an die Redaktion der Halterner Zeitung.
Nadja Leihs, Sprecherin von Straßen.NRW, erklärte den Sachverhalt jetzt auf Anfrage. Die Stadt Haltern, der Kreis Recklinghausen, die Bezirksregierung Münster und Straßen.NRW hätten sich gemeinsam auf die Lösung geeinigt, die die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 außerhalb des Hofes Hagedorn vorsehe, sagte sie.

Kurz vor dem Napoleonsweg in Fahrtrichtung Ketteler Hof beginnt die Tempo-50-Regelung. © Ingrid Wielens
„Wir haben vor Ort festgestellt, dass aufgrund des hohen Abbiegeverkehrs auf Höhe des Hofes sowie der zahlreichen Radfahrer und Fußgänger, die dort die Straße überqueren wollen, Tempo 50 durchaus angezeigt ist“, so Leihs. Darüber hinaus sei eine so strenge Temporegelung aber nicht angezeigt. Das sei auch nach der Eingabe eines Halterner Bürgers beim Petitionsausschuss des Landes NRW in dieser Sache deutlich geworden.
„Wir mussten den weiteren Streckenverlauf prüfen“, so Leihs. Und: „Wir hatten keine andere Möglichkeit, als den Bereich außerhalb der 300 Meter langen Strecke auf Tempo 70 zu erweitern.“
„Landesstraße mit wenig Bebauung im weiteren Verlauf“
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ließen keine andere Lösung zu, bat Leihs um Verständnis. Bei der Rekener Straße handele es sich um eine Landesstraße, die sich im weiteren Verlauf zudem durch wenig Bebauung auszeichne. „Im Bereich des Hofes dagegen ist es notwendig und sinnvoll, Tempo 50 anzuordnen“, betonte die Sprecherin. Dem Wunsch nach einer Querungshilfe oder Ampelanlage könne man aber nicht nachkommen, unter anderem auch, weil an dieser Stelle keine besondere Gefahrenlage gegeben sei, hatte es früher schon geheißen.
Geboren in Dülmen, Journalistin, seit 1992 im Medienhaus Lensing - von Münster (Münstersche Zeitung) über Dortmund (Mantelredaktion Ruhr Nachrichten) nach Haltern am See. Diplom-Pädagogin und überzeugte Münsterländerin. Begeistert sich für die Menschen und das Geschehen vor Ort.
