Die Verkehrsführung an den Einmündungen auf die Rekener Straße in Lavesum wird sich kaum ändern.

© Jürgen Wolter

Rekener Straße in Lavesum: Es bleibt (fast) alles, wie es ist

rnVerkehrsdebatte

Anwohner hatten die schwierige Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer an der Rekener Straße in Lavesum kritisiert. Jetzt hat Straßen.NRW reagiert.

Haltern, Lavesum

, 17.09.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Juni hatte unsere Leserin Ingrid Klahn aus Lavesum auf die schwierige Verkehrssituation in Lavesum hingewiesen. Fußgänger und Radfahrer sah sie im Bereich des Hofes Hagedorn beim Überqueren der drei Spuren breiten Rekener Straße gefährdet. Auch Anwohner Wilhelm Neurohr hatte sich mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung gesetzt.

Jetzt hat Straßen.NRW reagiert. „Der Tenor des Antwortschreibens ist allerdings enttäuschend“, teilt uns Wilhelm Neurohr mit. Straßen.NRW hat in einem Schreiben an ihn darauf verwiesen, dass die in fünfjährigem Turnus durchgeführten Verkehrszählungen eine Abnahme des Verkehrs auf der Rekener Straße belegen. Das Aufkommen an Pkw ist demnach von 5708 Fahrzeugen in 24 Stunden im Jahr 2005 auf 4177 Fahrzeuge im Jahr 2015 gesunken. Aktuelle Zahlen werden erst bei der derzeit durchgeführten Verkehrszählung neu wieder ermittelt.

Streckenabschnitt „eher niedrig belastet“

Der Streckenabschnitt sei im Gesamtkontext der Landesstraßen in NRW eher als niedrig belastet einzustufen, so Straßen.NRW. Es handele sich auch nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Landes- und Bundesstraßen bildeten zusammen ein Netz von regionaler Verkehrsbedeutung. Dieses Konzept könnten sie nur erfüllen, wenn auf ihnen möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen angeordnet sind.

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„Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur da angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt“, schreibt Straßen.NRW. In Lavesum seien die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h gegeben und diese sei auch umgesetzt.

Straßen.NRW hat jetzt Stellung zur Verkehrsführung an der Rekener Straße in Lavesum genommen.

Straßen.NRW hat jetzt Stellung zur Verkehrsführung an der Rekener Straße in Lavesum genommen. © Jürgen Wolter

Eine Ampelanlage könne aufgrund der vorliegenden Kriterien nicht errichtet werden. Auch für einen Fußgängerüberweg fehlten die Voraussetzungen. Zebrastreifen dürften nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden. „Da es sich bei der L652 Abschnitt 3 um eine freie Strecke handelt, sind die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle gesetzlich nicht gegeben“, so Straßen.NRW.

Hagedorn Parkplatz wird neu angebunden

Als einzige bauliche Maßnahme kündigt Straßen.NRW in Abstimmung mit der Stadt Haltern eine neue Linksabbiegespur zum neuen Parkplatz am Hof Hagedorn an. „Es besteht Einvernehmen, dass der neue Parkplatz mittels Linksabbiegerspur neu an die L652 angebunden wird. Bei der Anbindung handelt es sich um eine Betriebszufahrt. Durch eine zusätzliche Beschilderung wird sichergestellt, dass sich die Nutzung des Parkplatzes auf Pkw beschränkt“, heißt es weiter.

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Die von Wilhelm Neurohr angemahnte Weiterführung des Radwegs vom Ketteler Hof zur Granatstraße stehe zurzeit auf Platz 19 in der Priorisierungsliste, teilt Straßen.NRW weiter mit. Zunächst müssten die niedriger eingestuften Maßnahmen umgesetzt werden.

Wilhelm Neurohr kritisiert insbesondere die Datenerhebung von Straßen NRW, „weil der Landesbetrieb grundsätzlich nur die Verkehrsbelastung und -problematik im Jahresdurchschnitt betrachtet, während die von Anwohnern aufgeworfenen Probleme ja an den Wochenenden und Feiertagen im Sommerhalbjahr mit den Touristenströmen sehr massiv auftreten (weniger im Winterhalbjahr oder werktags). Das wird somit ignoriert oder vernachlässigt“, so der Lavesumer.