Hoffnung für die Stever-Lippe-Passage Wichtige Entscheidungen stehen jetzt an

Wichtige Entscheidungen für die Stever-Lippe-Passage stehen an
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In den nächsten Wochen beschäftigen sich der Umweltausschuss des Kreises Recklinghausen und der Kreistag mit der Stever-Lippe-Passage, die in Haltern geplant ist. Für diese Sitzungen liegt jetzt eine Beschlussvorlage vor. Die Sitzungen finden am 26. Februar (Ausschuss) und 17. März (Kreistag) statt.

Seit vier Jahren gibt es in Haltern eine Bürgerinitiative, die sich für den Bau der Stever-Lippe-Passage einsetzt. Sie hat einen 400 Meter langen Rad- und Fußweg vorgeschlagen, der Papenbrückstraße und Wasserwerkstraße unterhalb des Recklinghäuser Damms verbinden könnte. 100 Meter der Strecke berühren allerdings ein Naturschutzgebiet. Deshalb hatte sich der Naturschutzbeirat des Kreises Recklinghausen gegen den Bau ausgesprochen.

Für die Sitzungen hat die Kreisverwaltung jetzt eine Beschlussvorlage erarbeitet, in der der Einspruch des Naturschutzbeirates abgewiesen und die Genehmigung der Passage befürwortet wird. Das Vorhaben widerspricht den grundsätzlichen Verboten des Landschaftsschutzplanes Haltern und muss deshalb von der Unteren Naturschutzbehörde (sprich Kreis Recklinghausen) von den Auflagen befreit werden.

Befreiung erteilen

Den Widerspruch des Naturschutzbeirates hält die Kreisverwaltung aber für unberechtigt. „Die Untere Naturschutzbehörde erkennt in der neuen Radwegeführung die für die Befreiung notwendige Voraussetzung des öffentlichen Interesses, da hier eine sichere radverkehrstechnische Anbindung der südlichen Stadtteile mit der Innenstadt, dem Bahnhof und den Schulen geschaffen werden kann“, heißt es in der Vorlage.

Und weiter: „Zudem ist die Trasse für die regionale und auch überregionale Naherholung von Bedeutung. Der Stausee mit den verschiedenen touristischen Infrastruktureinrichtungen kann hier fahrrad- und fußgängerfreundlich erreicht werden.“ Durch Einhaltung von konfliktmindernden Maßnahmen werde das Vorhaben als FFH-verträglich (Fauna-Flora-Habitat-Naturschutzbereich) eingestuft.

Das Kompensationsdefizit, das durch den Eingriff verursacht werde, könne über ein vom Kreis Recklinghausen anerkanntes Ökokonto ausgeglichen werden, so die Kreisverwaltung in ihrer Beschlussvorlage weiter. Diese Maßnahmen würden als verbindliche Auflagen in die Genehmigung mit aufgenommen.

Der neue Fuß- und Radweg soll vom Ende der Papenbrückstraße parallel zum Recklinghäuser Damm (links) verlaufen.
Der neue Fuß- und Radweg soll vom Ende der Papenbrückstraße parallel zum Recklinghäuser Damm (links) verlaufen. © Jürgen Wolter (Archiv)

Die Vertreter der Initiative, die das Projekt vor vier Jahren angestoßen haben, beurteilen die Chancen deshalb sehr positiv. „Da auch in Haltern die Zustimmung groß ist, hoffen wir, dass es jetzt endlich einen Schritt weitergeht. Man kann ja auch kaum noch jemandem vermitteln, warum so etwas so lange dauern muss“, sagt Martin Bendieck von der Initiative. „Grundsätzlich sind wir jetzt aber durchaus optimistisch.“

Hochwasserfragen

Ein zweiter Aspekt, der noch geklärt werden muss, sind die wasserschutzrechtlichen Folgen der Maßnahme. „Dafür ist der Regierungsbezirk Münster zuständig, da es sich bei der Lippe, deren Überflutungsgebiet tangiert wird, um ein Gewässer 2. Ordnung handelt“, informiert Gunther Albrecht vom Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung der Stadt Haltern.

„Hierbei muss einerseits das Einverständnis der Eigentümer der Flächen eingeholt werden, außerdem muss der Hochwasserschutz gewährleistet bleiben, weil wir die Umwallungen der Lippe mit der Stever-Lippe-Passage nicht übersteigen, sondern durchstoßen müssen“, so Gunther Albrecht „Auch die Neuplanungen des Lippeverbandes für seinen Betriebshof an der Wasserwerkstraße müssen berücksichtigt werden.“

So wie auf dieser Montage könnte die Stever-Lippe-Passage unterhalb des Recklinghäuser Damms verlaufen.
So wie auf dieser Montage könnte die Stever-Lippe-Passage unterhalb des Recklinghäuser Damms verlaufen. © Haltern Fahrradfreundlich

Gunther Albrecht geht davon aus, dass auch diese Genehmigung bis zum Sommer 2025 vorliegen wird. „Dann sollte es möglich sein, mit der notwendigen Gehölzentnahme zur Vorbereitung der Baumaßnahme Stever-Lippe-Passage im Herbst/Winter 2025 zu beginnen“, sagt er. Darauf hofft auch Martin Bendieck. „Andernfalls würde wieder ein Jahr verloren gehen“, sagt er.

Den Beschlüssen des Kreises kommt also vorentscheidende Bedeutung zu. Allerdings gibt es noch einen Haken: „Der Kreistag fällt eine politische Entscheidung. Diese ist grundsätzlich auch anfechtbar“, erläutert Kreissprecherin Svenja Küchmeister.