Klimaaktivisten des Netzwerks „Still Burning“ und der niederländischen Gruppe „Kappen met Kolen“ blockierten am 26. Oktober einen Tag lang die Flaesheimer Schleuse. Sie demonstrierten gegen den viel zu späten Kohleausstieg in Deutschland und die Förderung von „Blutkohle“ in Kolumbien.
Elf Aktivisten nahm die Polizei am Abend fest, zwei Männer weigerten sich bislang beharrlich, ihre Identität preis zu geben. Ein Aktivist gab dann aber doch am Dienstagmorgen auf.

Er wurde mittags aus dem richterlich angeordneten Langzeit-Gewahrsam (in der Regel fünf Tage) entlassen. Die Personalien des anderen Inhaftierten sind weiterhin unbekannt. Das teilt die Pressestelle der Polizei Recklinghausen mit.
Einige der an der unangemeldeten Blockade beteiligten Demonstranten reisten bereits Samstagnachmittag ab, weil die Polizei ihnen dafür im Gegenzug „freies Geleit“ zusicherte. Bei neun der elf Inhaftierten gelang es der Polizei, die Personalien zu ermitteln. Einige hatten sich die Fingerkuppen verklebt, damit keine Fingerabdrücke genommen werden konnten.
Es handelt sich um Nötigung
Den ganzen Tag über waren Beamte am Wesel-Datteln-Kanal in Flaesheim und beobachteten das Geschehen. Passanten fragten sich, warum die Demonstration nicht aufgelöst wurde. Schließlich warteten Frachtschiffe dringend auf die Durchfahrt, Zeit ist für sie Geld.
Von Beginn an sei klar gewesen, dass es sich bei der Klimaaktion um eine Nötigung gehandelt habe. Aber mit Rücksicht auf die Grundrechte müsse ein Handeln zunächst sorgfältig von mehreren Instanzen abgewogen werden, so eine Polizeisprecherin.
Eine Räumung müsse gefahrlos vonstatten gehen. Die Polizei könne nicht einfach Menschen von der Schleuse herunterzerren. Konkret war das auch schwierig, weil Menschen mit Handicaps und Rollstühlen zu den Aktivisten zählten. Das Bestreben sei immer erst, eine solche Demonstration friedlich aufzulösen. Hätten die Aktivisten gegen Abend nicht freiwillig aufgegeben, wäre tatsächlich eine technische Einsatzeinheit gerufen worden.
Besser Einsicht als Einsatz
Eine Versammlung kann zwar aufgelöst werden, wenn die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Dazu müssen alle Möglichkeiten, die Versammlung mittels Strategien der Kooperation und Deeskalation fortzuführen, aber ausgeschöpft sein, heißt es in der Gesetzgebung. Grundsätzlich hoffe die Polizei immer erst auf Einsicht, so die Pressesprecherin.
Sie schrieb nun Anzeigen wegen Nötigung, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruchs und gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr.