Regeln für Straßenmusik in der Halterner Innenstadt Zeitlich begrenzt und nicht zu laut

Regeln für Straßenmusik: Zeitlich begrenzt und nicht zu laut
Lesezeit

Es hat einige Zeit gedauert, während die Geduld mancher Innenstadtanwohner, Ladenbetreiber und -mitarbeiter sowie Passanten durch Straßenmusikanten auf die Probe gestellt wurde, aber jetzt ist er da: ein Flyer mit klaren Regeln über das Musizieren im Herzen der Stadt.

Die Verwaltung reagiert damit auf Anträge der CDU- und WGH-Fraktion, die eine Neuordnung der Straßenmusik in Haltern gefordert hatten.

Musik in stundenlanger Dauerschleife soll es danach nicht mehr in Haltern geben. Erlaubt ist künftig eine 30-minütige Spielzeit. Danach muss eine Pause eingelegt und der Standort gewechselt werden. Elektronische Verstärker oder andere Tonwiedergabegeräte bleiben weiterhin ausgeschlossen. Auch während des Wochenmarktes ist Straßenmusik nicht genehmigt.

Infos in mehreren Sprachen

Über diese und weitere Regeln wird im neuen Flyer nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in Englisch, Französisch, Bulgarisch und Rumänisch informiert. „Den Aufforderungen der Vollzugsdienstkräfte der Stadt Haltern am See und der Polizei ist Folge zu leisten“, heißt es darin.

Allerdings bleibt die Kontrolle der schriftlich fixierten Regeln wohl auch künftig die Achillesferse. Die Stadt Haltern hat bereits mehrfach mitgeteilt, dass ihre Ordnungskräfte aufgrund des Personalbestands keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen können.

Neuer Flyer soll Straßenmusik in Haltern regeln - Mehr kontrolliert wird aber nicht

Alte Leier: Wo bleiben endlich klare Regeln für Halterns Straßenmusiker?

Krawall auf dem Marktplatz: Straßenmusiker haben „Grenze überschritten“