Notbremse im Kreis Recklinghausen kommt: Das gilt nun in Haltern
Neue Corona-Regeln
Die bundesweite Corona-Notbremse gilt ab Samstag (24. April) auch in Haltern. Von Ausgangssperre bis Friseurbesuch: Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.

In Haltern wird es stichprobenartige Kontrollen der Ausgangssperre geben. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
Die Bundesnotbremse ist beschlossen und gilt ab Samstag (24. April) um 0 Uhr im Kreis Recklinghausen und damit auch in Haltern. Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt mit Stand vom Freitag (23. April) bei 194,4 laut Landeszentrum Gesundheit und überschreitet die in dem Bundesgesetz festgelegten Grenzwerte deutlich.
Diese besagen: Wenn ein Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen, ab einer Inzidenz über 165 gelten besondere Maßnahmen in Schulen und Kitas.
Der Kreis Recklinghausen teilt mit: „Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen von Bund und Land werden die Allgemeinverfügungen des Kreises zum Einkaufen mit Testoption und zu den Schulen aufgehoben. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bleibt bestehen.“
Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht
- Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen. Diese Regelung gilt ab sofort auch im privaten Raum.
- Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt. Hierzu sagte Stadtsprecherin Sophie Hoffmeier: „Die Stadt wird die Ausgangssperre stichprobenhaft und anlassbezogen kontrollieren.“
- Schulen: Distanzunterricht (Ausnahmen für Abschlussklassen etc. möglich)
- Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
- Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
- Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
- Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske - Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test
- Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich