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Stellen markiert: Stadt Haltern lässt Straßenschäden ausbessern
Wanderbaustellen
Wanderbaustellen könnten ab dem 9. August in einigen Straßen kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen führen. An mehreren Stellen im Stadtgebiet werden Schäden an den Asphaltdecken beseitigt.
Mitarbeiter der Stadt sind in den vergangenen Tagen durch Haltern und die Ortsteile gefahren, um Schäden an den Gemeindestraßen aufzuspüren. „Wo dringender Handlungsbedarf besteht, haben sie Markierungen aufgebracht“, sagt Thomas Gerlach, Sprecher der Stadt. Diese markierten Stellen sollen nun ausgebessert werden.
Eine Fachfirma sei damit ab dem 9. August (Montag) beauftragt. „Die Mitarbeiter der Firma werden an den markierten Stellen eine bitominöse Oberflächenbehandlung vornehmen“, erklärt Thomas Gerlach. Der Einsatz der Firma werde sich insgesamt über zwei Wochen erstrecken.
Abstreuung und Abwalzung
Oberflächenbehandlungen sind dünne, bituminöse Überzüge, welche mit geeignetem Splitt abgestreut werden. Bei bituminösen Oberflächenbehandlungen werden die Bitumenemulsionen mittels modernster Maschinen aufgespritzt. Unmittelbar nach der Applikation des Bindemittels erfolgt die Abstreuung und Abwalzung (mittels Pneuradwalze) des mineralischen Splitts.
Ein Vorteil dieses Verfahrens: Die neu aufgetragene Oberflächenbehandlung kann sofort nach erfolgtem Abstreuen für den Verkehr freigegeben werden. In der warmen Jahreszeit trägt der rollende Verkehr dazu bei, dass der Splitt optimal eingefahren wird.
„Kleine Schlaglöcher werden im Rahmen der regelmäßigen Streckenkontrollen mit Kaltasphalt behandelt. Hierbei handelt es sich jetzt um eine Maßnahme in größerem Umfang“, so Gerlach. Der Winter mit seinen extremen Schneemassen hatte auf den Straßen im Stadtgebiet zuletzt deutlich sichtbare Spuren hinterlassen. Stellenweise waren tiefe und zum Teil meterlange Risse aufgetreten. Die Schadstellen müssten nun intensiv behandelt werden, um weitere oder noch größere Straßenschäden zu verhindern. „Zu den Kosten können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen“, so Gerlach.
Für Gemeindestraßen ist die Kommune zuständig
Geht es um öffentliche Straßen, so ist der jeweilige Träger der Straßenbaulast verantwortlich, welche ihm in den Bundesländern durch das jeweilige Straßengesetz zugewiesen wird. In der Regel ist für Gemeindestraßen die Kommune, für Kreisstraßen der (Land-)kreis und für Landes(-/Staats)straßen das Land zuständig. Über den Mängelmelder können Bürger der Stadt per Internet auch Schäden an den Straßen melden. Dieses Angebot werde regelmäßig genutzt, so Gerlach.
1982 in Haltern geboren. Nach Stationen beim NRW-Lokalfunk, beim Regionalfernsehen und bei der BILD-Zeitung Westfalen 2010 das Studium im Bereich Journalismus & PR an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen erfolgreich beendet. Sportlich eher schwarz-gelb als blau-weiß orientiert. Waschechter Lokalpatriot und leidenschaftlicher Angler. Motto: Eine demokratische Öffentlichkeit braucht guten Journalismus.
