Wer Immobilie in Haltern besitzt, muss zusätzliche Steuererklärung abgeben

Grundsteuer

Ein Gerichtsurteil hat direkte Auswirkungen auf alle Immobilienbesitzer. Sie müssen bis Ende Oktober Angaben zu ihrem Grundstück machen. Es geht um die Berechnung der Grundsteuer.

Haltern

02.07.2022, 10:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Aufgrund einer Grundsteuerreform müssen Immobilienbesitzer in diesem Jahr eine zusätzliche Steuererklärung abgeben.

Aufgrund einer Grundsteuerreform müssen Immobilienbesitzer in diesem Jahr eine zusätzliche Steuererklärung abgeben. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

Halterner müssen, wie auch alle anderen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober Erklärungen zu ihrem Grundbesitz abgeben. Hintergrund ist die Neuberechnung der Grundsteuern, deren Reform in NRW am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Das Finanzamt Marl ist für die Daten zur Grundsteuerberechnung der Stadt Haltern am See zuständig.

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Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisher geltenden Einheitswerten erhoben werden darf. Deshalb müssen in diesem Jahr für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Bürgerinnen und Bürger sind nun aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks zu erklären.

Steuerklärung zwischen Juli und Oktober fällig

Von den Eigentümerinnen und Eigentümern werden im Rahmen der Steuererklärung Angaben zur Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen selbst verlangt. Die Erklärungen können in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 online unter MeinELSTER abgeben werden.

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Um die Erklärungen zu erleichtern, werden Eigentümerinnen und Eigentümer Informationsschreiben des Finanzamtes Marl erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Die Stadt Haltern am See erteilt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrags.

Halterner, die bei den Vorbereitungen zur Steuererklärung Unterstützung benötigen oder Fragen zur Grundsteuerreform haben, können sich unter Tel. (02365) 516 1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) an das Finanzamt Marl wenden oder sich unter www.grundsteuer.nrw.de informieren.