Heißluftballon-Bruchpilot hatte keine Flugerlaubnis
Über Hausdach geschrammt
Im August landete ein Heißluftballon spektakulär zwischen Wohnhaus und Bahngleisen. Jetzt wurde bekannt: Der Ballonführer hatte gar keine Flugerlaubnis. Die Betreiberfirma war vor Jahren in einen schweren Unfall verwickelt.

Zwei Monate nach dem Vorfall wird deutlich, dass der Pilot gar nicht hätte fliegen dürfen. © Foto: Heißluftballon
Vor genau zwei Monaten hat ein ziemlich ungewöhnliches Manöver mit einem Heißluftballon für Aufregung gesorgt. Der Ballon schrammte an einem Sonntagabend Ende August über ein Hausdach nahe des Westuferparks und landete nur wenige Meter von Bahnschienen und Oberleitungen entfernt auf der Straße. Nach wochenlangen Ermittlungen ist jetzt klar: Der Ballonführer hat seit Jahren keine Flugerlaubnis. Im Jahr 2010 war seine Firma in einen schweren Unfall mit mehreren teils schwer verletzten Passagieren verwickelt.
Aufmerksam auf das Thema wurde unsere Redaktion, als sich die Bezirksregierung Münster bei uns meldete und um Fotos des Vorfalls in Haltern am See bat, weil auf der Ballonhülle ein Kennzeichen zu sehen war. Lange hielt sich die Bezirksregierung bedeckt, man ermittele in dem Fall, hieß es nur. In dieser Woche verwies man dann für weitere Informationen an die Niedersächsische Landebehörde für Verkehr, weil sich diese schon länger mit dem Ballonführer beschäftige.
Jan Stiller hatte den Vorfall gefilmt und das Video unserer Redaktion zur Verfügung gestellt:
Heike Haltermann, Sprecherin der Behörde, teilte am Freitag auf Anfrage mit: „Wir haben der Firma wegen Unzuverlässigkeit die Genehmigung zur gewerblichen Beförderung von Personen im September 2010 entzogen.“ Damals sei der Anbieter in einen folgenschweren Ballonunfall in Abbesbüttel im Landkreis Gifhorn bei Braunschweig verwickelt gewesen. „Damals waren 13 Menschen zum Teil schwer verletzt worden“, so Haltermann. Überregional wurde über diesen Unfall berichtet. Beim Landeversuch auf einer Wiese war der Ballon von einer Windböe erfasst worden und durch mehrere Gärten gezogen. Erst nachdem der Korb mit den Passagieren an eine Garagenwand prallte, kam der Ballon zum Stillstand. Vier Personen wurden schwer verletzt, drei von ihnen mit inneren Verletzungen. Der Sachschaden lag bei 30.000 Euro.
Nachdem die Behörde die Flugerlaubnis entzogen hatte, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg die Entscheidung im Februar 2012 bestätigt, berichtet Heike Haltermann. Ein Berufungsverfahren wurde nicht zugelassen.
Die zumindest merkwürdige Landung Ende August in Haltern lief dagegen ausgesprochen glimpflich ab. Verletzt wurde niemand, nur ein Hausdach wurde leicht beschädigt, als der Korb des Ballons darüber schrammte. Jan Visser, der in diesem Haus wohnt, schrieb eine kurze Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster, seitdem habe er nichts mehr von dem Verfahren gehört, berichtet er. Erst hatte der Ballon schon auf einem angrenzenden Feld gestanden, flog dann aus für Visser unersichtlichen Gründen einmal über das Haus, um auf der anderen Seite auf der Straße zu landen. Den Schaden am Dach habe die Versicherung der Ballonfirma bezahlt: „Ich wollte da dann keine große Geschichte mehr raus machen“, so Visser.
Welche strafrechtlichen Folgen den Ballonführer jetzt erwarten, dazu verweist die niedersächsische Behörde wieder an die Bezirksregierung in Münster. Dort heißt es allerdings, die niedersächsische Behörde sei zuständig.