Diese Tat hatte dramatische Folgen: Am 6. Juni 2023 sind drei 16-jährige Mädchen am Rande des Schützenfestes in Haltern sexuell bedrängt worden. Einer der Täter war ein 25-jähriger Syrer. Am Donnerstag ist er am Essener Landgericht verurteilt worden. Die Strafe: zwei Jahre und acht Monate Gefängnis.
„Die Mädchen wollten feiern und ein bisschen Spaß haben“, hatte die Staatsanwältin zuvor in ihrem Plädoyer gesagt. „Doch dann wurde der Abend zu einem Alptraum.“ Die Folgen seien dramatisch. Eines der Mädchen habe sich komplett zurückgezogen. „Sie hat sich nicht mehr mit Freundinnen getroffen, war nur noch zu Hause, hat kaum noch gegessen.“ Auch von Depressionen war im Prozess die Rede. „Das ist ganz schrecklich.“

Schülerin zu Boden gedrückt
Die drei Freundinnen waren damals mit dem Fahrrad zum Schützenfest gefahren. Dort trafen sie auf drei junge Männer. Man saß zusammen, trank Alkohol, tauschte Instagram-Kontakte aus. „Anfangs war es eine unverfängliche Situation“, so die Staatsanwältin. „Doch dann bekamen die Mädchen ein mulmiges Gefühl.“ Sie gingen zurück zur Festwiese, hielten sich am Autoscooter aus.
Es dauerte jedoch nicht lange, bis die Männer wieder auftauchten, sie an den Handgelenken packten und in ein nahes Waldstück zogen. Die Richter haben keinen Zweifel, dass der Angeklagte eine der Schülerinnen zu Boden gedrückt, sich auf sie gesetzt und sexuell bedrängt hat. Im Urteil war von „aufgezwungenen Küssen“ und „Grabschereien“ die Rede.
Angeklagtem droht Abschiebung
„Wenn man den Willen des Mädchens nicht achtet, ist das strafbar“, so Richter Markus Dörlemann bei der Urteilsbegründung. Die 16-Jährige habe keine Chance gehabt, wegzukommen.
In dieser Situation will die Jugendliche nur noch einen Gedanken im Kopf gehabt haben: „Ich muss jetzt hier raus, sonst werde ich vergewaltigt. Das darf nicht passieren.“ Und das ist auch nicht passiert. Mit letzter Kraft hatte sie sich dann doch noch befreien können und auch ihren Freundinnen geholfen.
Der 25-Jährige hatte vor Gericht behauptet, dass die Initiative von den Mädchen ausgegangen sei. Das wurde ihm jedoch nicht geglaubt. Entschuldigt hat er sich im Prozess nicht.
Der Angeklagte war selbst erst 17, als er aus Syrien geflohen ist. Er war in der Türkei und auf Malta, bevor er in Deutschland angekommen ist. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht die Abschiebung. „Diese Strafe wird ihnen eine Zukunft in Deutschland wohl nicht mehr ermöglichen“, so Richter Dörlemann. „Aber das haben sie sich selbst zuzuschreiben.“ Die Staatsanwältin hatte sogar vier Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Die anderen beiden mutmaßlichen Täter wurden nie gefasst.
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag ist zuerst am 6. März 2025 erschienen.