Am 5. Juli 2022 hat Olaf Bauer die Grundsteuererklärung für seine Doppelhaushälfte in Haltern abgegeben. Am 15. November kam dann sein neuer Grundsteuerbescheid ins Haus geflattert.
2001 hat Olaf Bauer sein Haus gebaut. Seitdem hat sich der Messbetrag in seiner Grundsteuererklärung nie verändert. Eine Reform sollte das jetzt ändern. Alle Grundstückbesitzer in Deutschland wurden dazu aufgerufen, eine neue Erklärung bis Ende Oktober bei ihrer Kommune einzureichen.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Dieses Urteil hat das neue Verfahren erst in Gang gesetzt.
„Den Antrag an sich fand ich nicht schwierig“, erinnert sich Olaf Bauer. „Es ist nur viel zu lesen. Aber ich mache auch meine Steuererklärung selbst und habe nur ein Grundstück, für das ich die Erklärung einreichen musste.“
Der 66-Jährige hat die nötigen Unterlagen vom Finanzamt zugeschickt bekommen, musste sie dann nur noch online eintragen. „Für zwei meiner Freunde habe ich den Antrag auch gemacht“, sagt der Rentner. Die haben ihre neuen Bescheide noch nicht bekommen.
Erhöhung um fast 33 Prozent
Der alte Steuermessbetrag lag bei Olaf Bauers Immobilie bei 80,69 Euro. Der neue Messbetrag ab dem 1. Januar 2025 wird bei 107,23 Euro liegen. Das entspricht einer Erhöhung von 32,89 Prozent. Dieser Messbetrag ergibt mit dem Hebesatz der Kommune die Grundsteuer, die vierteljährlich gezahlt werden muss.
In Haltern am See liegt der Hebesatz aktuell bei 825 Prozent. „Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt“, erklärt Kämmerer Dirk Meussen. „Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten.“
Die Stadt liegt mit dem Hebesatz deutlich über dem NRW-weiten Durchschnitt von aktuell 563 Prozent.
Wird Hebesatz gesenkt?
Olaf Bauer fragt sich, ob die Stadt Haltern ihren Hebesatz ab 2025 senken wird. Mit der Grundsteuerreform sollen die Kommunen nämlich keinen Mehrgewinn erzielen. Das macht die Stadtverwaltung deutlich: „Die Verwaltung hat mehrfach bekräftigt, durch die Grundsteuerreform keine zusätzlichen Mittel generieren zu wollen“, so Stadtsprecherin Sophie Hoffmeier.
Allerdings kann die Stadt noch keine Tendenz abgeben, wie der Hebesatz sich ab 2025 entwickeln wird. „Es muss erst ein Großteil aller Grundsteuermessbeträge einer Stadt vorliegen, um errechnen zu können, welcher Hebesatz gewählt werden muss, um das gleiche Grundsteueraufkommen wie im Vorjahr 2024 zu erzielen“, sagt Sophie Hoffmeier. „Da bislang NRW-weit erst zu 40 Prozent Rückläufer der Erhebung zu verzeichnen sind, können auch wir bisher noch keine Tendenz abgeben.“
Olaf Bauer rechnet erst einmal damit, dass der Hebesatz so bleibt. „Ich bin gespannt auf die Stadt Haltern. Bei dem jetzigen Hebesatz wäre das nämlich ein ganz schöner Schluck aus der Pulle“, sagt er. „Wenn er um die Hälfte gesenkt werden würde, dann wäre das schon toll.“
Es sind nämlich nicht nur die Mehrkosten durch die neue Grundsteuer-Reform, die auf den Rentner und seine Frau zukommen. „Unsere Gebäudeversicherung wurde dieses Jahr wieder erhöht“, sagt der 66-Jährige. „Und über Gas und Strom müssen wir gar nicht erst sprechen.“
CDU Haltern hat Antrag gestellt
Die Halterner CDU-Fraktion hat einen einmaligen Grundsteuerdeckelungsbeschluss zum Start des neuen Grundsteuergesetzes beantragt. Hierzu solle der Rat der Stadt beschließen, den kommunalen Hebesatz so weit zu senken, dass die stadtweite Gesamtsumme der Einnahmen gegenüber der letzten Grundsteuereinnahme nach alter Berechnung gleich bleibt.
„Wir sind finanziell noch nicht imstande, den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Grundsteuersenkung zu bieten. Diverse Krisen und unsere Verantwortung für eine generationengerechte Politik lassen diese Spielräume aktuell leider noch nicht zu“, meint die CDU. „Wir sind jedoch der Auffassung, dass durch die bundesweite Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen für die Stadt entstehen sollten.“
Weil die Finanzämter zuletzt Alarm geschlagen haben, dass Millionen Erklärungen noch fehlen, wurde die Frist zur Abgabe der Erklärungen einmalig verlängert. Das neue Fristende für alle Abgabepflichtigen ist der 31. Januar 2023.
Wende auf dem Immobilienmarkt: Ältere Häuser gehen nicht mehr weg „wie warme Semmeln“
Baustart an der Lehmkuhle: Baum gefällt, Stall abgerissen - Anwohner beschweren sich
Grundsteuerbescheid: Wie Sie die Briefe des Finanzamtes prüfen