Auf der grünen Wiese zwischen den Straßen „Zur Lehmkuhle“ und Breitenweg entsteht eine neue Wohnsiedlung. Der Rat beschloss 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes und gab im Juni 2020 grünes Licht für den Baustart. Dieser kündigt sich nun an.
Der an der Lehmkuhle 1976 genehmigte Viehhandel (mit Gebäude und Weidefläche) ist Geschichte. Deshalb riss der neue Eigentümer der Fläche jetzt den Stall ab. Thomas Schmidt und weitere Anwohner wunderten sich sehr. Das Gebäude sei von Fledermäusen bewohnt gewesen, ihnen habe bis 2026 ein besonderer Schutz gegolten. Mit ebenso großem Argwohn beobachteten die Anwohner das Fällen einer alten Eiche mit einem Durchmesser von knapp einem Meter.
„Wir haben uns an die Stadt gewandt, sind dort aber vor verschlossene Türen gelaufen“, sagt Thomas Schmidt gegenüber der Redaktion. Er glaubt, dass aus Angst vor öffentlichen Protesten die Arbeiten hauptsächlich bei Anbruch der Dunkelheit ausgeführt wurden. Die Anwohner sollten vor vollendete Tatsachen gestellt werden, meint er.
Viehhandel aufgegeben
Die Stadt erklärt dagegen, der Bebauungsplan sehe vor, dass Wohnen auf der Fläche mit dem Stall erst realisiert werden kann, sobald der Eigentümer des Stalles die Tierhaltung aufgibt. Das sei nun der Fall, sodass dem Abriss nichts entgegenstand. Die vermeintliche Frist bis 2026 existiere nicht, betont Stadtsprecher Thomas Gerlach. Sie sei früher einmal als Endzeitpunkt im Gespräch gewesen. Und die Eiche?

Es hat eine fachliche Abstimmung zum Artenschutzgutachten gegeben, das vom „Verursacher“ in Auftrag gegeben worden ist, sagt der Kreis dazu. Dabei ging es zunächst um den Abriss des Stallgebäudes, vor allem um den Umgang mit den Schwalben in dem Gebäude. „Die im Gutachten vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen sind aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde geeignet, sodass einem Abriss des Stallgebäudes aus Sicht des Artenschutzes nichts entgegenstand“, erklärte Kreissprecherin Svenja Küchmeister. Es handelte sich dabei um eine fachliche Abstimmung, jedoch nicht um eine Genehmigung.
Zur Fällung des Baumes habe es keine Abstimmung und damit auch keine Freigabe durch die Untere Naturschutzbehörde gegeben, betont der Kreis. Grundsätzlich agiere der Eigentümer in solchen Fällen auf eigene Verantwortung und müsse selbst darauf achten, dass er nicht gegen Belange des Artenschutzes verstoße. Die Untere Naturschutzbehörde müsse eingreifen, wenn Verstöße festgestellt würden. Svenja Küchmeister: „Sie kann jedoch – wie im vorliegenden Fall – im Vorfeld in die Abstimmung einbezogen werden.“ Es soll Ersatzpflanzungen geben.
22 neue Wohngebäude
Beide Aktionen waren die ersten Vorbereitungen für den Baustart. Zwei Investoren, Bauunternehmen aus Haltern, werden auf der 10.000 Quadratmeter großen Fläche etwa 22 Wohngebäude - Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen - mit maximal je zwei Wohnungen bauen. Die SPD hatte diesem Bebauungsplan nicht zugestimmt. Sie plädierte für dreigeschossige Häuser mit 100 Wohnungen, um die Wohnungsnot in Haltern zu lindern. Doch für die Nachverdichtung in dieser Größenordnung fand sich keine Mehrheit, das sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Für die nächsten Tage sind die ersten Bauanträge angekündigt. In absehbarer Zeit geht es los, heißt es aus der städtischen Bauverwaltung.
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