Geimpft, getestet, genesen: 3G-Regel gilt ab Freitag auch in Haltern
Coronavirus
Ab Freitag, 20. August, gilt in Haltern die 3G-Regel. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 müssen Menschen bei der Ausübung von bestimmten Freizeitaktivitäten getestet, geimpft oder genesen sein.

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. © Jürgen Wolter
Die Corona-Regeln werden vereinfacht. Als einzige Kennziffer bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz 35, ab der die „3G-Regeln“ (geimpft, genesen oder getestet) zum Beispiel für Besuche in der Innengastronomie gelten. Zuvor hatte es in NRW mehrere Inzidenzstufen mit komplizierten Öffnungsregeln gegeben. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 17. September.
„3G-Regel“: Ab diesem Freitag müssen Menschen in NRW bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 für einen Besuch der Innengastronomie, Hotelübernachtungen oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Diese Regel wird auch für Veranstaltungen in Innenräumen, körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im Freien ab 2500 Personen angewendet.
Die Regel greift dann, wenn die Inzidenz entweder in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei 35 oder darüber liegt. Da die Inzidenz landesweit bereits länger über 35 liegt, gilt das bereits ab Freitag, 20. August.
In Clubs und Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen und bei privaten Feiern mit Tanz reicht kein Schnelltest mehr, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die „3G-Regel“ generell, also auch bei niedrigeren Inzidenzen.
Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihre Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie müssen nur ihren Schülerausweis vorlegen.
Maske: Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie im Handel und in Innenräumen bleibt bis auf wenige Ausnahmen etwa am Tisch im Restaurant bestehen. Auch bei Großveranstaltungen draußen oder großen Menschenansammlungen bleibt die Maske Pflicht.