Europawahlkampf in Haltern gestartet Das sind die Regeln fürs Plakatieren

Europawahlkampf: Parteien müssen sich beim Plakatieren an Regeln halten
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Die Europawahl 2024 ist die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament. Sie findet vom 6. bis 9. Juni 2024 in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. In Deutschland und Österreich wird die Wahl am 9. Juni 2024 durchgeführt.

Im Halterner Straßenbild ist das inzwischen nicht mehr zu übersehen. Die teilnehmenden Parteien werben mit zum Teil großformatigen Plakaten um die Stimmen der Wähler.

Die Plakate dürfen aber nicht willkürlich überall aufgestellt der aufgehängt werden. Es gibt Regeln, wie und wo die Wahlwerbung platziert werden darf. Diese fasst die Stadt Haltern, die für die Einhaltung der Regeln zuständig ist, auf unsere Anfrage zusammen.

Rechtlich gesehen dürfen Wahlplakate drei Monate vor der Wahl aufgehängt werden. In der Praxis werden sie erfahrungsgemäß sechs bis acht Wochen vor einer Wahl aufgehängt.

Grundsätzlich gilt, dass der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden darf. Das Anbringen von Werbeträgern im Bereich von Kreuzungen und innerhalb von fünf Metern im Bereich von Einmündungen, am Innenrand einer Kurve, in Kreisverkehren und auf Verkehrsinseln ist unzulässig. Auch in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln) dürfen Plakate nicht aufgehängt werden.

Verkehr nicht beeinträchtigen

Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen führen oder deren Wirkung beeinträchtigen. Jegliche Beeinträchtigung des Fußgänger- oder Straßenverkehrs muss vermieden werden.

Auch unmittelbar vor Wahllokalen dürfen Wahlplakate nicht aufgehängt werden. Im Landtagswahlkampf 2022 hatte die FDP deshalb ein Plakat auf dem Halterner Markt wieder entfernen müssen.

Aus diesem Grund weist die Stadt noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Anbringen von Wahlplakaten am Alten Rathaus sowie unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude unzulässig ist, da sich dort das Briefwahlbüro befindet.

„Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass am Wahltag in und an jedem Gebäude, in dem sich ein Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, Beeinflussungen unter anderem durch Schrift oder Bild verboten sind“, so die Stadt Haltern.

Wahlplakate an einer Straße
Der Europawahlkampf wird überall im Stadtgebiet sichtbar, so wie hier an der Weseler Straße. © Jürgen Wolter

Nur die für die Europawahl zugelassenen Parteien dürfen Plakate aufhängen. Genehmigt werden von der Stadt 10-12 Großflächenplakate (ca. 360 x 290 cm) pro Partei sowie 100 Aufstellungsorte für Plakate in der Größe DIN A0 pro Partei.

Die Wahlplakate müssen unmittelbar nach der Wahl wieder entfernt werden. Solange der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird, dürfen diese Plakate von den Parteien nach eigenem Ermessen in den öffentlichen Verkehrsflächen aufgehängt werden.