Diskussion um Streupflicht vor der Behelfsbrücke am Bahnhof: Jugendwerkstatt wehrt sich

© Ilka Bärwald

Diskussion um Streupflicht vor der Behelfsbrücke am Bahnhof: Jugendwerkstatt wehrt sich

rnBahnhof Haltern

Am Donnerstagmorgen (5. Dezember) kamen einige Passanten auf der Fläche vor der Behelfsbrücke am Bahnhof ins Rutschen, weil nicht gestreut war. Der Streit um die Zuständigkeit geht weiter.

Haltern

, 08.12.2019, 20:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Wie berichtet, war es wegen der morgendlichen Glätte an einigen Stellen vereist, so auch auf der Fläche, über die Passanten zur Behelfsbrücke am Bahnhof gelangen, beziehungsweise auf dem Weg in die Stadtmitte. Doch es war dort nicht flächendeckend gestreut. Auf Nachfrage verwies die Bahn an die Stadt, die Stadt wiederum sah die Verkehrssicherungspflicht beim Pächter des angrenzenden Gebäudes, der Jugendwerkstatt der Caritas. Auch das betroffene Gelände würde dazugehören, sagte Stadtsprecher Georg Bockey am Donnerstag gegenüber der Halterner Zeitung.

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Doch die Jugendwerkstatt der Caritas kann diese klare Zuordnung nicht so ganz nachvollziehen. Sie hat einen Betreibervertrag über das Gebäude, in dem sie die Radstation betreibt, geschlossen.

Fachbereichsleiter Michael Halberstadt: „Die Aussage der Stadt ist mir nicht ganz schlüssig.“ Seines Wissens nach gehöre zur gepachteten Fläche lediglich ein Teil des Areals, der Bereich vor der Brücke, auf dem auch die Automaten der Bahn stünden, sei nicht dabei. „Dann hätten wir ja auch eine Vereinbarung mit der Bahn über diese Nutzung“, argumentiert Halberstadt. Seine Einrichtung lasse sich nicht die alleinige Verkehrssicherungspflicht zuweisen. „Dagegen wehre ich mich.“ Man habe vor einiger Zeit wegen der Baustelle bereits Altkleider-Container entfernen müssen. „Da hieß es noch, wir hätten nur das Gebäude gepachtet und nicht etwa den Außenbereich.“

Er habe für Dienstag (10. Dezember) einen Ortstermin mit der Stadt vereinbart, bei dem die genaue Zuständigkeit geklärt werden soll.