Alle Antworten zum Winterdienst in Haltern am See
Schneefall
Der Winter ist da: Straßen, Gehwege und Plätze müssen in Haltern von Schnee und Eis geräumt werden. In einer Fotostrecke sammeln wir Ihre schönsten Winterfotos der Stadt. Und im Artikel finden Sie Infos zur Frage, welche Anwohner wann den Schnee räumen müssen.

Der Von-Galen-Park im Schnee. © Foto: Kevin Kindel
Wie sieht die Winterwartung von Straßen und Gehwegen seitens der Stadt aus?
BeiSchnee und Eis sind die städtischen Mitarbeiter oft schon morgens um 5 Uhr unterwegs. Dabei streuen sie bei Glättegefahr Split und Sand auf die Straßen, die nach einer Prioritätenliste abgearbeitet werden. Die Schneeräumer des Entsorgungsbetriebes sind bei Schneefall den ganzen Tag unterwegs und räumen wichtige Straßen und Kreuzungsbereiche. Es werden von der Stadt also nicht alle Straßen von Eis und Schnee geräumt.
Wie müssen die Anlieger räumen?
Als Regel gilt: Gehwege sind in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee freizuhalten, nur bei Eis- und Schneeglätte muss gestreut werden. Ist die Winterwartung der Fahrbahn im Ausnahmefall auf Anlieger übertragen, so müssen diese dann bei Eis- und Schneeglätte die gekennzeichneten Fußgängerüberwege auf den Fahrbahnbereichen freihalten beziehungsweise streuen. Auf allen stärker befahrenen Straßen obliegt diese Räumung allerdings der Stadt.
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Wann müssen die Anlieger räumen?
Für Anlieger gilt, dass von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Schneefall-Ende beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden muss. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Wohin mit dem Schnee?
Der Schnee soll auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand gelagert werden, sodass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden. Begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut werden. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten müssen von Eis und Schnee freigehalten werden.
Darf Salz verwendet werden?
Grundsätzlich müssen abstumpfende Mittel (Split und Sand) gegen Glätte eingesetzt werden, nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Einsatz von Salz erlaubt: etwa bei Eisregen oder wenn trotz des Einsatzes der „abstumpfenden Mittel“ weiterhin Rutschgefahr besteht. Dies gilt etwa an Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, Bereichen mit starkem Gefälle, beziehungsweise Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. An Haltestellen, die zum Zwecke der Verkehrsberuhigung in die Fahrbahn vorgezogen sind, wird die Winterwartung von der Stadt vorgenommen.
Weitere Fragen?
Das Bürgerbüro ist erreichbar unter Tel. 93 31 80 und der Baubetriebshof unter Tel. 93 34 71. Sonst gibt’s Infos auf der Homepage der Stadt: www.haltern-am-see.de