Bungalow mit „parkähnlichem Garten“ zu ersteigern Bewohner haben aber noch lebenslang Wohnrecht

Bungalow mit „parkähnlichem Garten“ am Stadtrand zu ersteigern
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Freie Einfamilienhäuser sind in Dortmund rar gesät. Erst recht am ruhigen Rand von Siedlungen, sodass man aus dem eigenen Garten nur an Bäumen vorbeigehen muss, um auf weite Felder zu kommen. Wenn der Garten dann noch als „parkähnlich“ mit einem großen Teich beschrieben wird, dürften viele Interessenten hellhörig werden.

So ein Objekt wurde jetzt Gegenstand einer Zwangsversteigerung in Dortmund. An der Straße Südbecke in Brechten, am nördlichen Rand der Stadt, handelt es sich um einen Flachdachbungalow mit Keller aus dem Baujahr 1967. 20 Jahre später ist er um einen nicht unterkellerten Flachdachanbau erweitert worden. Außerdem gibt es eine Doppelgarage.

Die Wohnfläche beträgt 180 Quadratmeter, die zusätzliche Nutzfläche im Keller etwa 38 Quadratmeter. Vor allem fällt der große Garten auf: Das gesamte Gelände ist 4929 Quadratmeter groß. Der Gesamtwert wird mit 810.000 Euro angegeben.

Wohnrecht für zwei Personen

Wegen einer Zwangsvollstreckung wurde das Objekt jetzt verfügbar. Wichtig ist aber, dass im Jahr 2016 ein sogenanntes Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen worden ist. Das bedeutet, dass zwei genannte Personen (Jahrgang 1954 und 1963) bis zu ihrem Tod das Recht haben, dort zu leben. Der Wert dieses Rechts wird auf knapp 400.000 Euro beziffert - sozusagen Wertverlust aus Sicht des Käufers.

Die Zwangsversteigerung fand am Freitagvormittag (17.11.) statt. Weitere Informationen gibt‘s unter www.zvg-portal.de

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