Wohnungen fehlen in Deutschland – das hat der Wohnungsbau-Gipfel zum Beginn dieser Woche klargemacht. Gerade kleine Wohnungen werden gesucht. Da kann sogar der Kauf einer Eigentumswohnung die richtige Entscheidung sein. Eine Zwangsversteigerung bietet da Möglichkeiten.
Jetzt kommt in Huckarde eine Eigentumswohnung unter den Hammer. Doch ob sie ein Schnäppchen sein kann, ist nicht sicher. Zuerst die Fakten: Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt neun Wohnungen, das ungefähr 1914 gebaut wurde. Sie ist etwa 58 Quadratmeter groß und besteht aus einer Wohnküche, einem Schlafzimmer, Flur und Bad. Dazu gehören auch ein Kellerraum und ein Sondernutzungsrecht für zwei Stellplätze.
Das Haus mit seiner attraktiven Jugendstil-Fassade liegt an der Marienstraße 23 zwischen dem historischen Marktplatz von Huckarde und der St.-Urbanus-Kirche. Ursprünglich wurde es als Geschäftshaus gebaut. 1933 wurden das erste und zweite Geschoss zu Wohnungen umgebaut.
In welchem Zustand sich die Wohnung befindet, steht nicht fest. Sie konnte zum Ortstermin nicht von dem Sachverständigen besichtigt werden. So geht es bei der Zwangsversteigerung um ein Überraschungspaket. Und es gibt noch ein zweites Hindernis. Es gibt ein „dingliches Wohnrecht“ für eine Person, das in dem Recht zur Mitbenutzung der Wohnung ohne Ausschluss des Eigentümers besteht.
Wohnungen im Haus zur Miete frei
Das Risiko, dass es Bauschäden gibt, hat der Sachverständige mit einem Abschlag von 11.000 Euro bewertet. Demnach beträgt der Verkehrswert 99.000 Euro. Zur Einschätzung: Eine gleich große Wohnung im Haus wurde zur Miete angeboten: 470 Euro Kaltmiete im Monat wurden veranschlagt. Im gleichen Haus steht zurzeit auch eine 100-Quadratmeter-Wohnung zur Miete in den Immobilienportalen. 995 Euro beträgt hier die Kaltmiete.
Die Zwangsversteigerung findet statt am Donnerstag, 28. September, 10.30 Uhr, im Amtsgericht Dortmund, Nebenstelle Gerichtsplatz 1, Saal 3.301. Interessierte Bieter müssen einiges beachten. Gebote können nur bei dem Versteigerungstermin abgegeben werden. Der Verkehrswert muss bei der Zwangsversteigerung nicht erreicht werden. 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes sind allerdings die untere Grenze. Ansonsten kommt es zu einem erneuten Termin. Dann gelten diese Grenzen nicht mehr.
Bieter müssen sich mit Personalausweis oder Pass ausweisen. Und sie müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des festgesetzten Verkehrswerts, hier also 9900 Euro, verlangt wird. Das geht mit einem Verrechnungsscheck von Bank oder Sparkasse, der Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch eine vorherige Überweisung. Weitere Informationen zu der Versteigerung gibt es auf www.zvg-portal.de.