Von einer „Jahrhundert-Reform“ ist die Rede. Zum1. Januar 2023 bekommen deutlich mehr Menschen deutlich mehr Wohngeld. Das Wohngeld soll Haushalte mit niedrigem Einkommen bei der Bewältigung der steigenden Energiekosten und weiterer Preissteigerungen unterstützen. Der Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte wird sich deutlich erhöhen.
Wie viele Wohngeld-Empfänger gibt es in Dortmund?
Ende vergangenen Jahres bezogen rund 6.050 Dortmunder Haushalte mit etwa 13.000 Menschen Wohngeld. Schon im Laufe dieses Jahres stieg die Zahl auf etwa 6550 Haushalte. Für das neue Jahr rechnet Wohnungsdezernent Ludger Wilde mit zweieinhalb Mal mehr Berechtigten. Die Stadt kalkuliert aktuellen mit gut 16.380 Haushalten, die 2023 Wohngeld beziehen könnten.
Was ändert sich mit der Reform finanziell?
Mit der Novelle wird sowohl eine dauerhafte Heizkosten- als auch Klimakomponente eingeführt. Außerdem werden die Einkommensparameter angepasst. Das durchschnittliche Wohngeld beträgt aktuell 180 Euro pro Monat. Mit der Reform wird das Wohngeld um 190 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht. Es verdoppelt sich also.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Ob man einen Anspruch auf Wohngeld hat, kann man mit einem Wohngeldrechner auf der Internet-Seite des NRW-Bauministeriums selbst ermitteln. Maßgebliche Faktoren sind Anzahl und Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und die Höhe der Miete. Einen Überblick zum Thema Wohngeld in Dortmund gibt ein Erklärvideo auf der Internet-Seite des städtischen Amtes für Wohnen. Dort gibt es auch Infoblätter mit Probeberechnungen.
Wie kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden?
Wenn ein Anspruch besteht, kann ein Antrag sofort online gestellt werden. Die Antragstellung ist aber auch klassisch in Papierform möglich. Der Vordruck ist in allen städtischen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Telefonisch können Antragsformulare über die städtische Hotline Tel. (0231) 50 - 1 32 76 angefordert werden. Über diese Hotline ist ebenso eine Erstberatung möglich. Die Papieranträge können direkt an das Amt für Wohnen – Wohngeldstelle, Südwall 2-4, 44137 Dortmund gesandt werden oder in jeden Hausbriefkasten der Stadtverwaltung Dortmund eingeworfen werden.
Wie schnell muss man den Antrag stellen?
Man muss nicht direkt am 1. Januar aktiv werden. Maßgeblich für den Wohngeldbezug ist nicht der Antragstag, sondern der Antragsmonat. Wer zum Beispiel am 18. Januar den Antrag stellt, bekommt das Wohngeld - bei Bewilligung - rückwirkend ab dem 1. Januar. Der Antrag muss dabei noch gar nicht vollständig sein. Unterlagen können nachgereicht werden.
Ist die Stadt auf den Ansturm eingestellt?
Die Verwaltung sagt ja. Um die eingehenden Anträge in Dortmund möglichst zügig bearbeiten zu können, bekommt die Wohngeldstelle im Januar 32 neue Projektstellen und hat dann insgesamt 58 Mitarbeitende. Allerdings sind etwa wegen der nötigen Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung absehbar. Schon jetzt liegen die Bearbeitungszeiten - für vollständig eingereichte Anträge - bei acht bis zehn Wochen.
Ab wann gibt es dann Geld?
Man muss einige Monate Geduld haben. Denn es gibt auch noch ein technisches Problem. Ausgezahlt wird das Wohngeld vom Land über den Landesbetrieb IT NRW. Dort muss aber noch das Programm für die Auszahlung neu entwickelt werden. Die Arbeiten dazu werden wohl bis Ende April dauern. „Bis dahin können keine abschließenden Wohngeldberechnungen erstellt und Bescheide erlassen werden“, teilt die Stadt Dortmund mit.

Was gilt für „alte“ Wohngeld-Bezieher?
Alle Haushalte, die jetzt schon Wohngeld bekommen haben, müssen nichts unternehmen. „Das Wohngeld wird automatisch weiter gezahlt“, teilt die Stadt mit. Aus „systemtechnischen Gründen“ wird allerdings bis einschließlich März 2023 noch der bisherige Wohngeldbetrag ausgezahlt, ab April fließt das Wohngeld dann in der neuen Höhe. Automatisch wird den betroffenen Haushalten aber Mitte Januar der einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von mindestens 415 Euro ausgezahlt.
Für alle bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen Anträge sowie für sämtliche bis Ende März eingehenden Wohngeldanträge wird zunächst geprüft, ob für diese Haushalte ein Anspruch nach altem Recht besteht. Wenn das der Fall ist, wird auch diesen Haushalten bis März 2023 Wohngeld in alter Höhe ausgezahlt. Der Differenzbetrag wird dann im April nachgezahlt. Gleichzeitig wird dann der neue Wohngeldbetrag ausgezahlt. Anträge von Haushalten, die bisher keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, werden direkt nach neuem Recht bearbeitet.
Wie ist das Amt für Wohnen erreichbar?
Wem die Infos auf der Internet-Seite www.dortmund.de/amtfuerwohnen nicht ausreichen, kann auch per E-Mail Kontakt mit der Wohngeldstelle unter wohngeldstelle@stadtdo.de aufnehmen. Persönliche Gespräche im Stadthaus am Südwall 2-4 sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. 0231/ 50 - 2 39 50 während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 7 und 12 Uhr möglich.
Wegen der städtischen Betriebsferien ist das Amt für Wohnen allerdings bis zum 31. Dezember geschlossen. Es ist aber möglich, Anträge auf Wohngeld online einzureichen. Sie werden dann im neuen Jahr bearbeitet. Auch die Hausbriefkästen der Stadt stehen für den Posteinwurf zur Verfügung.
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