Winter in Dortmund: Wann Mieter und Eigentümer Schnee räumen müssen

© Thomas Thiel

Winter in Dortmund: Wann Mieter und Eigentümer Schnee räumen müssen

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Leise rieselt der Schnee - und er bleibt weiter liegen Ist die weiße Pracht zurück, stellt sich die Frage nach der Verantwortung: Wer muss Schneeschippen - Vermieter oder Mieter?

Dortmund

, 10.02.2021, 12:52 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Schneeberge häufen sich, der Verkehr ist weiter beeinträchtigt. Und die Dortmunder? Die schippen unermüdlich den Schnee von Gehweg und Bürgersteig. Klar, denn es besteht schließlich eine Streu- und Räumpflicht. Grundsätzlich wird diese Aufgabe allen Haus- und Grundstückseigentümern zuteil. In den meisten Fällen haben die Mieter diese Verpflichtung allerdings übernommen.

Dortmunder Mieter können in die Verantwortung genommen werden

„Das muss im Mietvertrag festgehalten werden“, sagt Susanne Neuendorf, Geschäftsführerin des Mieterbunds Dortmund - so würde in den meisten Mietverträgen eine entsprechende Regelung stehen. Welche Mietpartei wann die Gehwege vor dem Haus vom Schnee befreien muss, wird dann häufig in einem Plan festgehalten. Den muss der Vermieter zur Verfügung stellen.

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Der Hauseigentümer bleibt aber trotz vertraglicher Regelung weiterhin in der Haftung, denn er hat gegenüber seinen Mietern eine Überwachungspflicht und muss die Umsetzung kontrollieren. Kommt ein Mieter seinen Aufgaben nicht nach, muss der Vermieter ihn erneut dazu auffordern.

Dortmunder Streu- und Räumpflicht auf einen Blick

Der Winter in Deutschland ist in den vergangenen Jahren milder geworden, daher kommen Schneeschaufel und Streusalz immer seltener zum Einsatz. Es muss aber nicht erst ein Winter-Chaos ausbrechen, damit die aus dem Keller geholt werden sollten: Geräumt werden muss, wenn der Gehweg so glatt wird, dass eine Gefahr für die Fußgänger besteht.

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Die Dortmunder Straßenreinigungssatzung verpflichtet die Eigentümer dazu, Schnee und Eis von 7 Uhr morgens bis zum Abend um 20 Uhr zu beseitigen. Notwendig ist, was eine gefahrlose Benutzung des Bürgersteigs wieder möglich macht. Es muss also nicht der gesamte Gehweg geräumt werden, sondern nur 1,50 Meter in der Breite. Das entspricht in etwa der Fläche, die zwei Fußgänger brauchen, um nebeneinander vorbeizukommen. Gibt es vor dem Haus keinen Bürgersteig, gelten die Straßenränder als Gehweg.

Räumpflicht bei Dauerschnee

Wer gerade aus dem Fenster schaut und sich fragt, wie das bei der Wetterlage mit dem Berufsleben zu vereinbaren ist, kann aufatmen. Grundsätzlich ist es je nach Witterungsverhältnissen erforderlich sogar mehrfach am Tag zu streuen. Allerdings entfällt die Verpflichtung, wenn das Streuen wegen starken Schneefalls keinen Sinn mehr ergibt, schreibt die Interessengemeinschaft Haus und Grund Dortmund in einer Pressemitteilung.

Mieter, die körperlich nicht in der Lage sind den Winterdienst zu übernehmen, müssen demnach selbst für Ersatz sorgen. Vermutlich werden die Schneeschaufeln in Dortmund vorerst in Gebrauch bleiben, denn die kommenden Tage versprechen weiterhin Winterwetter.