Vierter Antrag des Tierschutzvereins gegen Katzenelend

Neuer Anlauf zur Kastrationspflicht von Freigängerkatzen

Dieses Mal könnte Erika Scheffer, Vorsitzende des Dortmunder Tierschutzvereins, ihren Antrag durchbringen. Sie fordert, auch in Dortmund eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zu erlassen. Wer sich als Halter nicht daran hält, soll eine drastische Geldstrafe zahlen.

Dortmund

, 28.05.2018, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Ein wild lebender Katzenwelpe in Scharnhorst. Eine Helferin des Katzenschutzvereins hat ihn und seine Geschwistern an einer Futterstelle Am Werzenkamp versorgt und das Muttertier kastrieren lassen.

Ein wild lebender Katzenwelpe in Scharnhorst. Eine Helferin des Katzenschutzvereins hat ihn und seine Geschwistern an einer Futterstelle Am Werzenkamp versorgt und das Muttertier kastrieren lassen. © Stephan Schütze

Vor mehr als sechs Jahren hat der Tierschutzverein Dortmund erstmals den Antrag auf eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen an den Rat gestellt. Ohne Erfolg.

Mittlerweile haben mehr als 600 andere Städte und Gemeinden diese Vorschrift eingeführt, im Herbst 2017 Unna und Essen. Dass solche Verordnungen zum Schutz der Katzen erlassen werden, liegt am 2013 geänderten Tierschutzgesetz. Es ermächtigt Landesregierungen, Verordnungen zu erlassen, die den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken oder verbieten. Das Land NRW hat daraufhin Städte und Kreise ermächtigt, die Beschränkungen oder Verbote zu erlassen.

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Die Verordnung von Köln übernehmen

Im vergangenen Februar hat der Rat der Stadt Köln die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht eingeführt. Das ermutigt die Tierschutzvereins-Vorsitzende Erika Scheffer nun den inzwischen vierten Anlauf zu unternehmen mit einem erneuten Antrag an den Rat in Dortmund.

Dabei könne die Kölner Katzenschutzverordnung für Dortmund übernommen werden, meint Scheffer, „damit endlich die unkontrollierte Vermehrung der frei lebenden Katzen eingedämmt wird.

Das Problem der Maikatzen

In Kürze werde wieder das alljährliche Problem der sogenannten „Maikatzen“ an den Tierschutzverein herangetragen, sagt Scheffer, und meint die neugeborenen Katzenwelpen der frei lebenden Katzen, die im Mai sichtbar werden - Nachwuchs von wild lebenden Katzen, die sich mit unkastrierten Freigängerkatzen gepaart haben. Scheffer: „Jeden Tag erreichen uns und auch den Dortmunder Katzenschutzverein dann Anrufe von Dortmunder Bürgern, die Katzenwelpen finden, teilweise in sehr desolatem Zustand.“

Beschließt der Rat dieses Mal tatsächlich eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, würde auch das Tierheim in Dorstfeld entlastet, argumentiert Scheffer. Für sie ist wichtig, dass bei Zuwiderhandlung von Katzenhaltern wie in Köln eine Geldbuße in Höhe bis zu 1000 Euro für diese Ordnungswidrigkeit festgeschrieben wird.

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15.000 Streunerkatzen in Dortmund

In der Verordnung von Köln heißt es, „Tierschützer, Tierheime und Verwaltung versprechen sich von einer solchen Verordnung langfristig eine Verbesserung des Gesundheitszustandes frei lebender Katzen, einen Rückgang ihrer Population und damit letztlich auch eine Entlastung der Tierheime und privater Tierschutzorganisationen.“

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie - einer Abschlussarbeit des Seniorenstudiums Dortmund - wird die Zahl streunender Katzen in Dortmund auf 15.000 geschätzt. Vereine und ehrenamtliche Tierschützer in Dortmund bemühen sich an rund zwei Dutzend erfassten Futterstellen, die Not der verwilderten Katzen ein wenig zu lindern.

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Zuletzt hatte der Bürgerdienste-Ausschuss im März 2017 eine Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen durch Microchip oder Tätowierung abgelehnt. Nur Grüne sowie Linke & Piraten waren für die Einführung einer Kastrationspflicht.

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