Private Anbieter wollen in den Rettungsdienst

Feuerwehr-Gewerkschaft warnt vor Profitgier

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft warnt vor einer Teil-Privatisierung des Dortmunder Rettungsdienstes. Eine GmbH will sich einklagen. Andere Anbieter wollen sich ebenfalls ihre Anteile sichern. Viel hängt jetzt vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ab.

Dortmund

, 07.05.2018 / Lesedauer: 3 min

Der Rat der Stadt Dortmund und Verwaltungsrichter müssen über den Rettungsdienst in der Großstadt entscheiden. © Peter Bandermann

Nach einem Bericht über eine Eilklage der Reinoldus GmbH warnt die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft davor, dass der Dortmunder Rettungsdienst zu einem „Spekulationsobjekt“ wird.

Die Reinoldus GmbH will sich in den Dortmunder Rettungsdienst einklagen, weil die Feuerwehr ihre Anträge bisher nicht angenommen hat. „Auch andere Firmen agieren bereits im Hintergrund“, berichtet Sprecher Peter Daun.

Der Falck-Rettungsdienst übernimmt ab dem 1. Juli 2018 von Bonn Bad Godesberg den Rettungsdienst und die Notfallrettung in der Stadt am Rhein. 40 Falck-Mitarbeiter besetzen dort die Wache 3. Die Johanniter müssen dafür abrücken. In Dortmund fährt bereits die Firma K&G für Falck.

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Die Feuerwehr-Gewerkschaft beobachtet, dass private Rettungsdienste landesweit den Betrieb rund um den Notruf 112 „als Profitquelle“ entdeckt häten. Kommunal betriebene Rettungswachen und die Hilfsdienste wie DRK oder Malteser dürfen keinen Profit abwerfen. Die Reinoldus GmbH will mit einer Einklage gegen die Stadt Dortmund den Einstieg ins Geschäft erzwingen.

Richter entscheiden über Rettungsdienst

Ob und wann das Verwaltungsgericht über den Eilantrag entscheidet, konnte ein Sprecher des Gerichts mit Sitz in Gelsenkirchen allerdings nicht sagen. Von den Verwaltungsrichtern hängt einiges ab:

Entscheiden sie vor dem 17. Mai 2018, muss der Rat der Stadt den Beschluss berücksichtigen. Denn an dem Tag steht der neue Rettungsdienstbedarfsplan für Dortmund auf der Tagesordnung.Falls die Richter den Eilantrag ablehnen oder dann noch nicht entschieden haben, kann der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 17. Mai frei entscheiden.

Qualifiktation im Rettungsdienst

Der Rettungsdienstbedarfsplan regelt die Zahl der Standorte von Feuerwehr und Rettungsdienst, gibt technische Vorgaben und ist wichtig für die Personalzahlen zuständig.

Der Plan trifft wichtige Aussage auch über die Qualifikation des Personals. Der Kläger will den Ratsbeschluss verhindern, weil er auf Dauer Nachteile sieht. Die Richter sollen das verhindern.

Verwaltungsgericht hört Stadt Dortmund

Das Verwaltungsgericht muss zunächst die Stadt Dortmund hören, bevor es eine Entscheidung trifft. Dortmunds Feuerwehr-Chef Dirk Aschenbrenner sagte, dass die Stadt einen Antrag der Reinoldus GmbH auf Teilhabe am Rettungsdienst prüfe und dabei auch die Zuverlässigkeit des Inhabers eine Rolle spiele. Die Entscheidung der Richter dürfte bundesweit Beachtung finden.

Branchen-Riese Falck

Auf dem deutschen Rettungsdienst-Markt ist zurzeit viel Bewegung. Die dänische Konzernleitung des Branchen-Riesen Falck hat entschieden, dass das Unternehmen sich aus Köln, Wolfsburg und Mönchengladbach wieder zurückzieht und damit eine „deutliche Kursänderung“ vollzieht. So steht es in einer Mitarbeiterzeitschrift.

„Gleichzeitig konzentrieren wir uns verstärkt auf Ausschreibungen, bei denen wir unsere Leistungen in hoher Qualität und zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anbieten können. Wir haben zum Beispiel attraktive Aufträge in Hildesheim und Bochum gewonnen“, schreibt der vorsitzende Falck-Geschäftsführer Lars Tue Toftild.