Wer hat im Rathaus künftig das Sagen - darüber entscheiden die Wähler am 13. September. © Hans Blossey
Fragen und Antworten
Was man zur Kommunalwahl am 13. September in Dortmund wissen muss
Am 13. September ist Kommunalwahl. Bis zu fünf Stimmen sind dabei in Dortmund zu vergeben. Die Briefwahl läuft bereits an. Wir erklären, was man zur Wahl wissen muss.
Wenn am 13. September die Wahllokale zur Kommunalwahl öffnen, haben Dortmunds Wählerinnen und Wähler gleich mehrere Stimmen zu vergeben. Die Briefwahl dazu hat bereits an diesem Dienstag (18.8.) begonnen. Wir erklären, um was es bei der Kommunalwahl geht.
Was wird gewählt?
Zur Kommunalwahl wird es mindestens vier Stimmzettel geben. Mit dem ersten wird ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin gewählt. Der aktuelle OB Ullrich Sierau (SPD) tritt nach elf Jahren im Amt nicht wieder an.
OB-Wahl: Gleich zwölf Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich nun um die Nachfolge. Erreicht keiner der Bewerber im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen, gibt es 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.So sieht der Stimmzettel für die OB-Wahl aus. © Oliver Volmerich
Wann wird gewählt?
Wahltag ist der 13. September. Viele Wählerinnen und Wähler werden ihre Stimme aber wohl schon früher abgeben – per Briefwahl. Die beginnt unmittelbar nach Versand der Wahlbenachrichtigungen, die ab dem 15. August von der Stadt verschickt werden. Eine mögliche Stichwahl um das OB-Amt findet am 27. September statt.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch den Briefwahlantrag, den man an die Stadt zurückschicken kann, um die Unterlagen für die Briefwahl anzufordern. Sie werden dann – in der Regel innerhalb weniger Tage – per Post verschickt. Wegen der Postlaufzeit wäre der 9. September – also der Mittwoch vor dem eigentlichen Wahltag – die letzte Gelegenheit, einen Antrag zu stellen. Einen Briefwahlantrag kann man aber auch online unter www.wahlen.dortmund.de stellen.So sieht der Briefwahlantrag zur Kommunalwahl in Dortmund aus. © Oliver Volmerich
Schon ab dem 18. August kann man im Rathaus seine Stimmen abgeben. © Oliver Volmerich
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle in Dortmund lebenden EU-Bürger ab 16 Jahren - also deutlich mehr Menschen als etwa bei einer Bundestags- oder Landtagswahl. Insgesamt sind aktuell 452.749 Dortmunderinnen und Dortmunder wahlberechtigt. Sie bekommen in den nächsten Tage Post von der Stadt: mit der Wahlbenachrichtigung.Wo ist mein Wahllokal?
Das Wahllokal und seine Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Viele Wählerinnen und Wähler müssen sich dabei auf Veränderungen einstellen. Denn mit Blick auf den Coronaschutz kommen Pflegeheime nicht mehr als Wahllokale infrage. Überwiegend wird in Schulen und Kitas gewählt, die anschließend speziell gereinigt werden.Wie steht es um den Corona-Schutz bei der Wahl?
In allen 386 Wahllokalen und auch im Briefwahl-Büro gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen - von Plexiglas-Wänden als Spuckschutz für die Tische der Wahlhelfer bis zu Desinfektionsmitteln. Alle Wähler werden gebeten, eigenen Stifte mitzubringen. Es stehen aber auch desinfizierte Kugelschreiber zur Verfügung.Unter besonderem Coronaschutz wird am 13. September - und vorher auch schon im Briefwahl-Lokal im Rathaus - gewählt. © Oliver Volmerich
Gibt es genug Wahlhelfer?
Bis zu 5300 Wahlhelfer sind nötig. Wahlleiter Norbert Dahmen ist aktuell sehr optimistisch, genug Helfer zusammenzubekommen. Denn vorwiegend werden städtische Beschäftigte für den Wahlvorstand, dem bis zu acht Menschen angehören, rekrutiert. Und für die Wahlzeit gilt eine Urlaubssperre in der Verwaltung. Es werden aber weiterhin freiwillige Helfer gesucht. Sie bekommen ein „Erfrischungsgeld“ von 50 Euro in Wahllokalen oder 40 Euro bei der Auszählung der Briefwahl. Infos auch hier im Internet unter www.wahlen.dortmund.de
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