Viele Freizeiteinrichtungen in Dortmund bleiben im November geschlossen - auch der Zoo Dortmund. © Oliver Schaper (Archivbild)
Neue Corona-Verordnung
Was ist in Dortmund im November wegen Corona dicht?
Fast alles, was in Dortmund mit Freizeit zu tun hat, ist im November tabu - so will es die neue Corona-Schutzverordnung, die am Montag in Kraft tritt. Ein Überblick.
Kontakte reduzieren lautet das Motto für den Monat November. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder weitgehende Maßnahmen beschlossen, die vor allem Freizeitaktivitäten betreffen.
Einzelheiten regelt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes, die am Freitagvormittag (30.10.) veröffentlicht wurde und ab dem 2. November gilt.
Kein Museumsbesuch, kein Zoo in Dortmund
Danach steht fest:
Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und Kinos sind bis 30. November verboten.Schließen müssen auch Museen, Galerien und Gedenkstätten.Neben den städtischen Museen sind davon in Dortmund auch die Deutsche Arbeitswelt-Ausstellung (Dasa), das LWL-Industriemuseum Zollern und das Deutsche Fußballmuseum betroffen. Dort ist am Wochenende zum letzten Mal geöffnet.
Karten, die für November schon gebucht sind, behalten ihre Gültigkeit und können nach der Wiedereröffnung flexibel genutzt werden, berichtet Museumssprecher Nils Hotze auf Anfrage. Schließen muss ab dem 2. November auch der Dortmunder Zoo.
Unsicherheit um Westfalenpark
Noch offen ist, ob auch der Westfalenpark betroffen ist. Nach der neuen Corona-Schutzverordnung müssen auch Freizeitparks schließen. Die Frage ist, ob der Westfalenpark als solcher einzustufen ist - eine entsprechende Anfrage unser Redaktion bei der Stadt läuft.
Beim ersten „Lockdown“ im März hatte die Stadt den Westfalenpark geschlossen.
Saunen, Tattoo-Studios und Schwimmbäder sind dicht
Ebenfalls geschlossen bleiben bis Ende November wie schon im Laufe der Woche angekündigt:
Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen sowie Indoor-Spielplätze.Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,Clubs, DiskothekenNagel-, Massage- und Tätowierstudios.BordelleAuch Fitnessstudios, Restaurants und touristische Übernachtungen verboten
Verboten sind auch:
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen Gastronomie-Betrieben. Möglich ist nur ein Außer-Haus-Verkauf.Touristische ÜbernachtungenFreizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern bis zum 30. November. Sport darf nur noch allein, zu zweit oder mit Menschen aus dem selben Haushalt getrieben werden. Dabei gilt die grundsätzliche Regel, das höchstens zehn Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen.Die Städte können die Corona-Schutzverordnung noch durch eigene Maßnahmen ergänzen. Die Stadt Dortmund kündigt dazu eine Pressekonferenz für Montag (2.11.) an.
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