Warum Schwangere in Dortmund kaum Chancen auf eine Corona-Impfung haben

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Warum Schwangere in Dortmund kaum Chancen auf eine Corona-Impfung haben

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Obwohl impfberechtigt, wurde einer Schwangeren im Impfzentrum Dortmund die Impfung verweigert. Wie ihr geht es vielen Schwangeren: Sie wollen geimpft werden - aber niemand macht es.

Dortmund

, 21.05.2021, 15:22 Uhr / Lesedauer: 3 min

Sabrina S. ist im sechsten Monat schwanger - und möchte sich gegen Corona impfen lassen. Dutzende Anfragen hat die Dortmunderin vergeblich bei Gynäkologen gestellt.

Im Impfzentrum Dortmund erhielt sie schließlich einen Termin, weil sie als Lehrerin impfberechtigt ist. Dort dann aber die Enttäuschung kurz vor der Spritze: Im Anamnesebogen hatte sie angekreuzt, dass sie schwanger ist - und der Arzt verweigerte die Impfung.

Schwangere im Impfzentrum trotz zweier Atteste abgewiesen

„Die Aussage war, dass man grundsätzlich keine Schwangeren impfe“, schildert die 32-Jährige. Da half es auch nichts, dass sie zwei ärztliche Atteste, unter anderem von ihrem Gynäkologen, dabei hatte, die eine Impfung aufgrund von Vorerkrankungen für sie ausdrücklich empfahlen.

Zwei Dinge ärgern Sabrina S. dabei besonders: Schwangere haben, insbesondere im letzten Schwangerschaftsdrittel, ein erhöhtes Risiko, schwer an Corona zu erkranken. „Außerdem steht an so vielen Stellen, dass Schwangere geimpft werden. In anderen Ländern wird das ja auch schon gemacht.“

Schwangere haben höheres Risiko, schwer zu erkranken

Das stimmt: Die Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat im Mai eine Empfehlung ausgesprochen, Schwangere priorisiert zu impfen. Sie verweist darin unter anderem auf Erfahrungen in den USA, dass es durch die Impfung keine schwangerschaftsspezifischen Komplikationen gebe oder Mutter und Kind gefährdet würden. Zudem hätten Schwangere ein höheres Risiko, bei einer Covid-19-Behandlung intensivmedizinisch behandelt werden zu müssen oder sogar daran zu sterben.

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Selbst die Ständige Impfkommission (Stiko), die in Deutschland die Empfehlungen zu Impf-Richtlinien erarbeitet, hat ihre Position zuletzt leicht verändert: Eine generelle Empfehlung, alle Schwangeren zu impfen, gibt es weiterhin nicht. Allerdings wird den Ärzten mehr Freiheit gewährt.

Ausnahmen für Vorerkrankte oder bei hohem Ansteckungsrisiko

Vorerkrankten Schwangeren mit einem hohen Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände können nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ausführlicher ärztlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden.

Warum aber ist es dann als Schwangere so schwer, an einen Impftermin zu kommen?

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Dr. Reinhard Büker ist medizinischer Leiter des Impfzentrums Dortmund. Er kennt sowohl die Empfehlung der Gesellschaft Gynäkologie und Geburtshilfe als auch die Aussagen der Stiko. Bindend sei für das Impfzentrum aber die Vorgabe aus dem Impferlass des Landes NRW: „Die Stiko empfiehlt, das Gesundheitsministerium befiehlt“, fasst er es vereinfacht zusammen.

Rechtliche Grundlage fehlt, Haftungsfragen ungeklärt

„Es geht um Haftungsfragen: Was ist, wenn doch etwas passiert? Das ist bei Schwangeren besonders heikel“, sagt er. Solange Schwangere im Impferlass des Landes nicht klar genannt werden, werden sie im Impfzentrum nicht geimpft. Ein Attest, das ein anderer Arzt ausgestellt hat, helfe in dem Fall nicht: „Die letztliche Entscheidung trifft immer der Arzt, der das Aufklärungsgespräch führt.“

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Das bestätigt auch Andreas Daniel, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: „Zur Risikoabwägung gehören beide: Patient und Arzt. So wie der Patienten das Recht hat, eine Impfung abzulehnen, kann auch der Arzt verweigern, wenn er medizinisch nicht überzeugt ist.“

Selbst eine Empfehlung der Stiko sei nicht verpflichtend. Diese sei allerdings eine Erleichterung, weil die Impfung damit als Standard gelte, was bei potenziellen Haftungsfragen eine große Rolle spiele.

Rat an Schwangere: Impfung beim Gynäkologen

Sowohl Büker als auch Daniel raten Schwangeren, die sich impfen lassen wollen, zur Anfrage in den gynäkologischen Praxen. Ein Weg, der ebenfalls beschwerlich ist, wie Sabrina S. feststellen musste.

„Die meisten melden sich gar nicht zurück, andere sagen ab, weil sie zu wenig Impfstoff haben oder aus Haftungsgründen“, fasst sie ihre Erfahrungen zusammen.

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Fatma Michels, die eine gynäkologische Praxis in Dortmund betreibt und dort auch impft, kennt die Probleme: Es gebe vermehrt Anfragen von Schwangeren. Das Grundproblem sei aber für die Gynäkologen das gleiche wie für das Impfzentrum - die rechtliche Grundlage fehle. „Es sind bisher alles maximal Empfehlungen.“

Momentan impfe sie daher nur Schwangere, bei denen spezielle Risikofaktoren wie starkes Übergewicht, Asthma oder Bluthochdruck vorlägen.

Impfung im letzten Schwangerschaftsdrittel sinnvoll

Sobald der entsprechende Impferlass des Landes entsprechend geändert sei, „werden wir Gynäkologen die Impfung sicherlich empfehlen“. Sinnvoll sei die Impfung dann wohl im letzten Schwangerschaftsdrittel.

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„Schwere Verläufe gab es bisher vor allem zwischen der 30. und 40. Schwangerschaftswoche. Wir haben da mittlerweile leider auch Schwangere, die auf den Intensivstationen liegen“, sagt Michels.

Impftermin in Aussicht, Impfstoff aber knapp

Für Sabrina S. wird die Zeit also knapp, wenn sie rechtzeitig geimpft sein möchte. Einen Lichtblick gibt es immerhin: Ein Dortmunder Gynäkologe wäre bereit, sie ab der 28. Schwangerschaftswoche zu impfen.

Mit etwas Glück liegt bis dahin auch schon ein neuer Impferlass des Landes NRW vor, der Schwangere aufführt - zumindest Dr. Reinhard Büker rechnet damit, dass dieser bald veröffentlicht wird.

Dann wartet auf Sabrina S. aber gleich die nächste Hürde: Ihr in Aussicht gestelltes Impfangebot gilt nur, „wenn der Arzt in seiner Praxis genügend Impfstoff zur Verfügung hat“.

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