Wäre eine Impfpflicht in bestimmten Berufsfeldern zulässig? Ein Dortmunder Rechtsexperte gibt Antworten.

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Wäre eine Impfpflicht in manchen Berufen rechtens? – Es kommt drauf an

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In Deutschland wird über eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen diskutiert. Aber ist eine solche Pflicht rechtens? Ein Dortmunder Arbeitsrechtler hat Bedenken – zumindest teilweise.

Dortmund

, 14.07.2021, 10:28 Uhr / Lesedauer: 2 min

Beschäftigte im französischen und griechischen Gesundheitswesen müssen sich bald gegen das Coronavirus impfen lassen, wenn sie ihren Beruf weiter ausüben wollen. Es gibt Stimmen, die das für Beschäftigte in pädagogischen Berufen und im Gesundheitswesen auch in Deutschland fordern. Wäre so eine Regelung hierzulande zulässig?

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Der Dortmunder Medizin- und Arbeitsrechtler Marius Feldmeier ist skeptisch: „Eine Impfpflicht für Menschen im Gesundheitswesen und in pädagogischen Berufen durchzusetzen, halte ich verfassungsrechtlich für schwierig.“

„Abwägung wohl eher zugunsten des Rechts des Einzelnen“

Die Allgemeinwohlbelange des Gesundheitsschutzes müsse mit dem Grundrecht des Einzelnen auf die individuelle Gesundheit abgewogen werden, erklärt der Anwalt.

„In Anbetracht der Tatsache, dass mögliche Spätfolgen der mRNA-Impfungen unter Umständen noch nicht vollständig geklärt sind und durch Testung und individuelle Schutzmaßnahmen die Möglichkeit besteht, das Infektionsrisiko zu minimieren, gehe ich davon aus, dass eine Abwägung zugunsten des Rechts des Einzelnen ausgehen wird“, sagt Feldmeier.

Marius Feldmeier ist Anwalt für Arbeits- und Medizinrecht. Bei der Rechtmäßigkeit einer Pflichtimpfung für bestimmte Berufsgruppen hat er seine Bedenken.

Marius Feldmeier ist Anwalt für Arbeits- und Medizinrecht. Bei der Rechtmäßigkeit einer Pflichtimpfung für bestimmte Berufsgruppen hat er seine Bedenken. © Ehlers & Feldmeier

Hinzu käme, dass eine Infektion mit dem Virus und eine Weitergabe an andere auch bei vollständigem Impfschutz nicht ausgeschlossen ist.

Eine Impfpflicht gibt es teilweise schon

Ein ähnliches Gesetz, das einer Impfpflicht gleichkommt, existiert mit dem Masernschutzgesetz in Deutschland bereits. Seit dem 1. März 2020 gilt für Kinder eine Impfpflicht, sobald sie eine Kita oder eine Schule besuchen. Eltern haben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz geklagt. Die Eilanträge hat das Gericht aber bislang zurückgewiesen.

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„Anders als bei der Corona-Impfung haben wir bei der Masernimpfung allerdings keine einfache Testmöglichkeit und bereits Langzeitstudien über den Impfstoff“, sagt Feldmeier. Beide Fälle seien aus diesem Grund nicht eins zu eins zu vergleichen. „Aus staatlicher Sicht erscheint mir eine Impflicht daher zurzeit nur sehr schwierig umzusetzen.“

Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht zur Impfung zwingen

Anders sei es allerdings auf arbeitsrechtlicher Ebene. „Bei Neueinstellungen im Gesundheitswesen halte ich es für zulässig, dass ein Arbeitgeber die Einstellung von einer Impfung abhängig macht“, sagt Feldmeier. Dabei sind Fragen nach dem Gesundheitsstatus in einem Vorstellungsgespräch eigentlich nur sehr eingeschränkt zulässig.

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„Wenn ein hochrangiges, berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht, dürfte die Frage nach dem Impfschutz aber zulässig sein“, sagt Feldmeier. Das sei beispielweise gegeben, wenn viele Kontakte zu Risikopatienten bestehen. Unzulässig sei es für Arbeitgeber aber, bereits eingestellte Mitarbeiter zur Impfung „zu zwingen“.

„Hier geht die freie Entscheidung des Mitarbeiters über das höchstpersönliche Recht der Gesundheit dem Interesse des Arbeitgebers vor“, sagt Feldmeier.

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