Vorwürfe im Dortmunder Jugendamt „Müssen deutlich machen, dass das nicht geht“

Vorwürfe im Jugendamt: „Müssen deutlich machen, dass das nicht geht“
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Aus schweren Vorwürfen ist jetzt Gewissheit geworden - zumindest zum Teil. Im Fall eines Mitarbeiters des Dortmunder Jugendamtes, der öffentliche Gelder in die eigene Tasche gelenkt haben soll, sind jetzt neue Details bekannt geworden. Die Stadt bestätigt am Dienstag (18.4.) einen Teil der Vorwürfe.

Schul- und Jugenddezernentin Monika Nienaber-Willaredt bestätigt im Rahmen einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes „Unregelmäßigkeiten bei vier Beschaffungsvorgängen“, wobei die „genehmigte Nebentätigkeit mit der Hauptberuflichen Tätigkeit bei der Stadt Dortmund durch einen einzelnen Mitarbeiter vermengt“ worden sei.

Konkret: Der Mann arbeitet nebenberuflich für einen Onlineshop, der Haushaltsgeräte verkauft. Das sei „erstmal in Ordnung“, sagt die Dezernentin. „Was aber nicht in Ordnung ist, ist diese Vermischung“.

Denn offenbar habe der Beschuldigte - das haben Prüfungen der Stadt ergeben - im Rahmen seines Jobs bei der Stadt vier Industriestaubsauger im Wert von 5000 Euro „im Direktvertrieb für einzelne städtische Einrichtungen“ beschafft, die dann über den Onlineshop also wiederum an Mitarbeiter aus anderen Abteilungen verkauft wurden.

„Kinder haben nicht darunter gelitten“

Auch bestätigt die Dezernentin, dass der Beschuldigte dafür eine Provision erhalten habe. Diese Provision sei jedoch nicht so hoch, wie öffentlich vermutet wird. Sie liege weit unter dem Wert der Geräte - im Bereich zwischen 100 und 150 Euro.

Wichtig zu betonen ist Nienaber-Willaredt: „Finanzieller Schaden ist der Stadt Dortmund nicht entstanden.“ Die Beschaffungen seien komplett rückabgewickelt worden. Und sie sagt: „Es sind zu keiner Zeit Leistungen für Kinder und Jugendliche aufgrund dieser Beschaffungen reduziert worden, Kinder haben nicht darunter gelitten.“

Auch widerspricht sie der Darstellung, dass Gelder aus Corona-Förderprogrammen involviert waren. Die betreffenden Beschaffungen seien nicht im Verwendungsnachweis der Förderung angegeben worden - „es wurde kein Geld aus einem Förderprogramm missbräuchlich genutzt“, sagt Nienaber-Willaredt entschieden. Weitere Unregelmäßigkeiten habe es zudem nicht gegeben - das sei sehr genau überprüft worden.

Konsequenzen für den Beschuldigten

Und was wird jetzt aus dem Beschuldigten? Das Fehlverhalten des Mitarbeiters sei bei „regulären Kontrollmaßnahmen“ aufgefallen. Nach neuen Erkenntnissen im März habe man „zeitnah personalrechtliche Maßnahmen eingeleitet“.

Heißt: Der Mitarbeiter wurde abgemahnt und baut aktuell Resturlaub und Überstunden ab. Ab Mai werde er dann innerhalb der Stadtverwaltung „eine andere Aufgabe“ übernehmen.

Eine Freistellung oder gar Strafanzeige werde es nach jetzigem Stand nicht geben. „Eine Freistellung geht immer auf Kosten der Stadt. Wir haben gesagt: Der wird nicht freigestellt, der soll seine Überstunden abbauen.“ Und nach der aktuellen Einschätzung des Rechtsamtes handele es sich nicht um den Straftatbestand der Vorteilsnahme.

Alles nach jetzigem Stand. Die Überprüfung sei noch nicht komplett abgeschlossen. Es finden noch weitere Anhörungen statt.

„Deutlich machen, dass das nicht geht“

Die Dezernentin betont: „Er ist nicht bestraft worden, er ist abgemahnt worden. Er wird an seinem Platz nicht mehr arbeiten, auch das sind Konsequenzen für ihn. Insofern sind das schon harte Maßnahmen, die jetzt getroffen worden sind.“

Und weiter: „Was deutlich wird, ist, dass Mitarbeitende der Stadt Dortmund eine Vorbildfunktion haben. Menschen, die hier arbeiten, sollen sich auch entsprechend verhalten. Diese Vermischung können und wollen wir nicht dulden. Wir müssen deutlich machen, dass das nicht geht.“

Man nehme den aktuell Fall zum Anlass, die Mitarbeiter der betroffenen Abteilung umfangreich zu den komplizierten Beschaffungsvorgängen zu schulen und zu sensibilisieren.

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