Zum 1. Dezember geht das „Deutschland-Ticket Sozial“ an den Start. Für 39 Euro im Monat kann das monatlich kündbare Abo bundesweit im Nahverkehr genutzt werden. Es richtet sich an den Berechtigtenkreis des VRR-Sozialtickets und kostet bei identischer Leistung 10 Euro weniger als das reguläre Deutschland-Ticket.
Voraussetzung zur Nutzung des ermäßigten Angebots ist der Nachweis einer Berechtigung, der wie beim VRR-Sozial-Ticket (MeinTicket) vom Sozialamt beziehungsweise dem Jobcenter ausgestellt wird. Das Ticket kann nur in Verbindung mit diesem Nachweis genutzt werden.
VRR-Sozialticket auf Wunsch
Berechtigt sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) und Wohngeld sowie Leistungsberechtigte nach SGB VIII, Asylbewerberleistungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz.
Die rund 2.200 DSW21-Abonnenten des VRR-Sozialtickets werden – wie dies auch bei den anderen Abos geschehen ist – automatisch auf das „Deutschland-Ticket Sozial“ umgestellt und erhalten die neue Chipkarte per Post. Auf Wunsch ist jedoch auch die Weiternutzung des VRR-Sozialtickets zum regulären Ticketpreis möglich.
Weitere Informationen sowie ein Bestellstein gibt es online unter bus-und-bahn.de.
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Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 27. Oktober 2023.