Es hatte sich angedeutet: Seit Dienstag (31.1.) ist für Eigentümer zur Abgabe ihrer Grundsteuer-Erklärung abgelaufen. Vielen scheinen die Formulare nach wie vor große Probleme zu bereiten. Frist hin, Frist her: Dortmunds Finanzämtern fehlen noch immer tausende von Steuererklärungen. Ungefähr jede Dritte ist nach wie vor offen. Während die drei Finanzämter Dortmund-West, Dortmund-Hörde und Dortmund-Unna eine Abgabequote von 70 Prozent melden, liegt sie im Finanzamt Dortmund-Ost mit 63 Prozent nochmal ein Stückchen niedriger.
Haus- und Grundstücksbesitzer, die jetzt nicht reagieren, müssen mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten“, kündigt Marc Armbruster in seiner Funktion als Sprecher der vier Dortmunder Finanzämter an. Er ist gleichzeitig Chef des Finanzamtes Dortmund-West.
„Wir werden alle Eigentümer, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern“, erklärt Armbruster. Wird die Erklärung auch dann nicht nachgereicht, „wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen“, stellt der Finanzamtsleiter klar. Zudem müssten Verweigerer mit einem Verspätungszuschlag oder mit einem Zwangsgeld rechnen.
„Das kann teuer werden“
„Wir können nur dringend raten, es soweit erst gar nicht kommen zu lassen", sagt Christian Kretz vom Eigentümerverband Haus & Grund. Wer es dennoch darauf anlegt, dass seine Werte vom Finanzamt geschätzt werden, kann eine böse Überraschung erleben. „Es kann sein, dass unrealistische und zu hohe Werte zugrunde gelegt werden“, sagt der Haus & Grund-Jurist. „Und das kann teuer werden.“
Sei die Schätzung erst da, bleibe betroffenen Eigentümern eine Einspruchsfrist von einem Monat. Die müsse dann mit konkreten Angaben hinterlegt werden. Dass Schätzungen oft höher ausfallen, hat einen simplen Grund: Das Finanzamt will den Ruck auf die Steuerpflichtigen erhöhen, ihre Erklärungen abzugeben. So oder so: An seiner Grundsteuer-Erklärung kommt niemand vorbei – auch wenn ihn das Finanzamt geschätzt hat. „Die Verpflichtung zur Abgabe bleibt auch auch bei einer Schätzung bestehen“, stellt Finanzamtssprecher Armbruster klar.
Den eigentlichen Grundsteuer-Bescheid bekommt zwar am Ende der jeweilige Grundstücks- bzw. Hauseigentümer. Letztlich sind aber auch die Mieter betroffen. Vermieter legen die Grundsteuer für gewöhnlich über die Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter um. „Das ist zwar kein Automatismus und muss in den Mietverträgen geregelt sein“, sagt Markus Roeser vom Mieterverein Dortmund und Umgebung. Er gehe aber davon aus, dass die weitaus meisten Verträge eine solche Vereinbarung enthielten.
Grundsteuer: große Bandbreite
„Wie hoch die Grundsteuer für die Mieter (bzw. Haushalt) ausfällt, hängt mehreren Faktoren ab“, so Mietrechtsexperte Roeser. Neben der Wohnungsgröße spiele beispielsweise Alter und Baujahr der Immobilie eine Rolle. „Insofern gibt es bei der tatsächlichen Kostenhöhe eine erhebliche Bandbreite“, sagt Roeser. Für eine 60 Quadratmeter große Wohnung in Dortmund fielen im Schnitt jährlich 160 Euro an. Für eine 155 Quadratmeter große Wohnung hingegen könnten rund 530 Euro im Jahr fällig werden.
Wichtig dabei: Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer legen nicht die Finanzämter fest. Sie schaffen mit Hilfe der Grundsteuer-Erklärungen aber das Fundament für die spätere Berechnung, indem sie den Grundsteuerwert und die entsprechenden Messbescheide ermitteln. Wie hoch die Steuerlast für den Eigentümer am Ende ausfällt, hängt von Hebesätzen der jeweiligen Stadt ab. In Dortmund beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute Grundsteuer) seit 2015 unverändert 610 Prozentpunkte. Bleibt das so? Die CDU schlägt für die aktuellen Haushaltsberatungen vor, den Hebesatz um zehn auf 600 Prozentpunkte zu senken.
Wer die Frist zur Abgabe seiner Erklärung beim Finanzamt verstreichen ließ, kann sie auch jetzt noch über das Online-Angebot „Elster“ nachreichen, betonen die Finanzbehörden. 90 Prozent der eingereichten Erklärungen sind laut Finanzbehörden auf digitalem Weg eingereicht worden. Auch die Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehe weiter als Unterstützung zur Verfügung.
Eine Zeitangabe, wie lange Eigentümer nach Abgabe ihrer Erklärung auf die jeweiligen Bescheide warten müssen, lässt das Finanzamt offen. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bearbeitet“, sagt Finanzamtssprecher Armbruster.
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