Die Garagenpächter an Lauta- und Hausdorfstraße in Alt-Scharnhorst ärgern sich darüber, dass die Stadt plötzlich von ihnen ein Vielfaches der Miete verlangt. Darüber hatten wir noch im alten Jahr berichtet. Die Erhöhung bedeute eine Steigerung um 114 Prozent, sagen sie.
Dazu erreicht uns nun eine Stellungnahme der Stadt. Sprecher Frank Bußmann sagt: „Grundsätzlich vorweg: Die Stadt Dortmund vermietet bei den Garagenhöfen lediglich den Grund und Boden. Die Garagen auf diesen Grundstücken sind in der Regel mit Erlaubnis der Stadt von den Nutzern selbstständig und auf eigene Kosten errichtet worden.“
Für den Zustand und das Aussehen der Garagen seien nach den Verträgen die Eigentümer der Garagen und nicht die Stadt verantwortlich. Bei der Miete für das Grundstück werde deshalb nicht differenziert, ob es sich um eine Garage in gutem oder schlechten Zustand handele.
Die bisherige Miete ergebe sich zum größten Teil aus Verträgen aus den 60er-Jahren. Er sei seither überwiegend unverändert und liege zwischen etwa 95 und 150 Euro pro Jahr.
Es habe in der Sache bereits seit längerem erheblicher Regelungsbedarf bestanden, der sich auch durch den enormen Aufwand bei der Feststellung der tatsächlichen Nutzer ergeben habe. Die Garagengrundstücke seien in der Regel an Folgenutzer „vererbt“ worden, ohne dass der Fachbereich Liegenschaften der Stadt davon Kenntnis erlangt habe. Die Stadt Dortmund sei grundsätzlich zu einer wirtschaftlichen Verwertung der stadteigenen Grundstücke verpflichtet.
Die Grundsteuerreform, nach der die Stadt künftig sowohl für Grundstücke, als auch für die Aufbauten (Garagen) zur Grundsteuer veranlagt werde und die ab Anfang des Jahres bestehende Verpflichtung der Gemeinde, bei der Vermietung von Stellplätzen Umsatzsteuer zu erheben, habe letztlich zu der Neuordnung der Mietverhältnisse geführt.
Unabhängig davon, so Bußmann weiter, dass die bisherige Miete nicht den marktüblichen Konditionen entspreche, sei bei der Kalkulation der neuen Miete keine Gewinnerzielung, sondern ausschließlich eine Kostendeckung als Ziel festgesetzt worden. Dabei seien die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigung, Abwassergebühren für versiegelte Flächen), die Winterwartung der angrenzenden öffentlichen Wege, die Grünpflege und die Kosten der laufenden Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen zugrunde gelegt worden. Im Durchschnitt ergeben sich daraus monatliche Kosten in Höhe von etwa 25 Euro. Zuzüglich der Umsatzsteuer sei also eine kostendeckende Miete in Höhe von monatlich 30 Euro angemessen.

Das von der Stadt Dortmund am 14. Dezember versandte Schreiben diene zunächst dazu, die aktuellen Daten der Nutzer zu erfassen, um auf dieser Grundlage neue Verträge mit angepassten Konditionen den richtigen Adressaten anbieten zu können. Aus Gründen der Transparenz seien die wesentlichen Konditionen der neuen Verträge bereits in diesem Schreiben angekündigt worden. Das Schreiben stelle also noch keine Mieterhöhungserklärung dar. Zahlreiche Mieter haben der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass sie mit der vorgesehenen Mieterhöhung nicht einverstanden sind.
Zur Wirksamkeit bedürfe es des Abschlusses neuer Verträge, die den Nutzern nach Abschluss der Datenerhebung zugehen werden. Derzeit sei es grundsätzlich auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen so, dass jede Vertragspartei das Recht habe, den bestehenden Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Der Fachbereich Liegenschaften strebe eine Einigung mit allen Mietern an, um den erforderlichen Parkraum weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Bußmann weiter: „Grundsätzlich bleibt anzumerken, dass ein Mietzins von 30 Euro im Monat für Grundstücke, auf denen private Garagen errichtet sind (oder werden dürften) marktüblich und angemessen ist.“
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