Über dem Schild des Hotels Kronen wurde Ende Oktober die erste von 18 Kameras installiert, mit denen die Polizei die Münsterstraße überwachen will. © Felix Guth

Münsterstraße

Kameragegner ziehen gegen Videoüberwachung der Polizei Dortmund vor Gericht

Kommt es tatsächlich zur Videoüberwachung in der Nordstadt? Eine Initiative zieht gegen die Dortmunder Polizei vor Gericht. Könnte das die Pläne für die Münsterstraße überhaupt stoppen?

Dortmund

, 12.11.2020 / Lesedauer: 3 min

Die Polizei will einen Teil der Münsterstraße mit 18 Kameras überwachen. Eine Nachbarschaftsinitiative und ein linker Szene-Treffpunkt wehren sich dagegen. In diesem Streit bemühen sich die Video-Gegner nun, bei Gericht Druck zu machen.

Schon im Sommer hatte man Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingereicht. Wesentliches Argument: Eine Kamera sei gezielt auf Hausnummer 99 gerichtet, das Café Nordpol, eben diesen Treffpunkt der linken Szene.

Polizei: Schnellerer Eingriff bei Drogendeals

Die Polizei argumentiert generell: Sie wolle mit den Kameras an sechs Tagen pro Woche zwischen 16 und 0 Uhr schneller zuschauen und zugreifen können bei Drogendeals und anderer Kriminalität. Allerdings: Das Nordpol-Klientel erschwere mitunter diese Arbeit, war offenbar in Planungsdokumenten zu lesen.

Nun hat die Initiative einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Denn, so die Argumentation, das mache „eine unbeobachtete Teilnahme an Veranstaltungen unmöglich“, erst recht „an politischen Versammlungen, die besonders durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt sind“.

Initiative: „Hektisch und vollkommen unnötig“

Zuletzt hatte die Polizei erklärt, sie wolle die Kameras bis Ende 2020 in Betrieb nehmen. Das wiederum bewertet Arthur Winkelbach von der Initiative gegen Kameraüberwachung als „hektisch und vollkommen unnötig“.

Die Polizei greife damit „einer rechtsgültigen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vor und schafft nun Tatsachen“. Dementsprechend habe man den Eilantrag bei Gericht eingereicht.

Gericht: Antrag „verändert faktisch erst einmal nichts“

Dass der Antrag beim Gericht liegt, bestätigte dessen Sprecher, der vorsitzende Richter Wolfgang Thewes, am Mittwoch. Er betonte allerdings auch: Eine aufschiebende Wirkung habe der Antrag nicht. „Er verändert faktisch erst einmal gar nichts“, so Thewes. Das Einschalten der Kameras sei der Polizei durch den Antrag allein noch nicht verboten.

Das Gericht werde nun prüfen, ob es zu einem Verfahren kommt. Falls ja, würde dann allerdings erst einmal eine zügigere Entscheidung getroffen. Vermutlich ohne große Termine und Anhörungen, sondern aufgrund dessen, was in den Akten stehe.

Polizei: Noch sind die Kameras nicht eingeschaltet

Die Polizei teilte am Mittwoch mit, dass sie die Kameras zwar einschalten will. Aktuell jedoch sei das allerdings noch nicht geschehen.

Zur Begründung der geplanten Kamerabeobachtung verweist die Polizei auf die Zahlen von 2019. 464 Straftaten habe es im vergangenen Jahr allein zwischen den Hausnummern 50 und 99 gegeben. Einen großen Anteil hatten laut der Polizei Rauschgiftdelikte, Körperverletzungen und Raube.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen