Die Emscherstraße während eines Polizeieinsatzes im Jahr 2018. © Archiv

Rechtsextremismus

Videoüberwachung: Anwohner der Emscherstraße klagen gegen die Polizei

Die Polizei Dortmund will an der Emscherstraße eine Videobeobachtung einrichten. Dagegen haben Anwohner der Straße geklagt. Die Emscherstraße ist bekannt als Wohnort von Rechtsextremisten.

Dortmund

, 24.01.2020 / Lesedauer: 3 min

Anwohner der Emscherstraße in Dorstfeld klagen gegen die dort geplante Videobeobachtung durch die Polizei Dortmund. Das bestätigt der Vorsitzende Richter der für Polizeirecht zuständigen Kammer am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Wolfgang Thewes.

Polizeipräsident Gregor Lange hat die Einrichtung der Beobachtung am Dienstag (21. Januar) angeordnet. Einige Anwohner wollen sie nun auf dem Rechtsweg verhindern.

Eilverfahren eingeleitet

Laut Wolfgang Thewes ist die Klage von vier Anwohnern der Emscherstraße am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen. Zusätzlich sei der Antrag auf ein Eilverfahren gestellt worden.

Das Eilverfahren schließt gegebenenfalls mit einer einstweiligen Anordnung des Gerichts, die zum Beispiel schon das Anbringen von Kameras vorläufig untersagen könnte. Danach muss das Gericht jedoch noch im eigentlichen Verfahren über die Klage und damit die Zulässigkeit der Videobeobachtung entscheiden.

Kameras gegen rechtsextremistische Straftäter

Die Emscherstraße ist bekannt als Wohnort von Rechtsextremisten. Lange stand dort der Schriftzug „Nazi-Kiez“ an einer Wand – bis Graffiti-Künstler ihn mit Einverständnis der Gebäudeeigentümer und unter Polizeischutz im September 2019 übersprühten.

„Einen derartigen Angstraum darf es in unserer Stadt nicht geben“, sagte Polizeipräsident Gregor Lange zur Anordnung der Videobeobachtung. „Wir bekämpfen rechtsextremistische Straftäter und Störer mit der konsequenten Durchsetzung des demokratischen Rechts.“

Streit über die Zulässigkeit

Die klagenden Anwohner sehen laut einem einschlägigen rechten Blog die rechtlichen Vorausetzungen für eine Videobeobachtung nicht als erfüllt an. Zudem sehen sie laut dem Blog in der geplanten Videobeobachtung einen Eingriff in ihre Privatsphäre. Sie beziehen sich mit ihrer Klage auf § 15 des Polizeigesetztes NRW. Dieser regelt, wann eine Videobeobachtung zulässig ist.

Laut Polizeipräsident Gregor Lange sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videobeobachtung erfüllt: „Es geht darum, einen Angstraum, der durch wiederholte Begehung von Straftaten zu entstehen droht, zu verhindern. Wir verfolgen dabei die gesetzliche Zielsetzung, Straftaten zu verhüten und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken.“

Wie lange es bis zur ersten Entscheidung des Verwaltungsgerichts dauern wird, konnte Richter Wolfgang Thewes nicht sagen. Im Eilverfahren sei das aber höchstens eine Frage von Wochen.

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