Knapp eine Woche nach seiner Abschiebung nach Tadschikistan ist Abdullohi S. für Angehörige, Freunde und Unterstütz nicht auffindbar.
Seit seiner Landung in der Hauptstadt Duschanbe am 18. Januar gab es keinen Kontakt zu dem Mann, der Mitglied in der verbotenen oppositionellen Partei PIWT ist.
„Der Stand ist der, dass er verschwunden ist“, sagt Cornelia Suhan aus dem Unterstützerkreis in Dortmund.
Prozess seit Dezember
Die Abschiebung war im Dezember eingeleitet und nach mehreren Gerichtsbeschlüssen schließlich am 18. Januar abgeschlossen worden.
S.‘ Aufenthaltserlaubnis war erloschen, weil er über mehrere Jahre unter falscher Identität gelebt hatte und vor längerer Zeit wegen zwei Straftaten verurteilt worden war.
Angehörige und Unterstützende befürchten nun, dass S. direkt nach Ankunft in Tadschikistan als Oppositioneller inhaftiert worden sein könnte.
Über sein Mobiltelefon sei kein Kontakt mehr herstellbar, so Cornelia Suhan. Zugleich berichten Angehörige von Aktivitäten auf dem Smartphone. Sie deuten das als Hinweis darauf, dass das Smartphone von tadschikischen Behörden beschlagnahmt worden ist.
Verifizieren lassen sich diese Angaben an dieser Stelle nicht. Die Sorgen der Personen aus dem Umfeld von S. klingen ernst und nachvollziehbar.
Menschenrechtsorganisationen setzen sich ein
In den vergangenen Wochen hatten internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder das Norwegische Helsinki Komitee auf die Gefahr von Inhaftierung und Folter hingewiesen.
Sebastian Rose, über die Organisation Abschiebungsreporting NRW seit Wochen mit dem Fall befasst, sagt: „Wir erwarten eine sofortige Aufklärung über das Verbleiben von Abdullohi S. durch die Behörden in NRW, die Bundespolizei und das Auswärtige Amt.“ Das Verschwinden des Mannes sei „besorgniserregend“.
Zudem bezeichnet Rose die Umstände der Abschiebung als „unwürdig“. Erst am frühen Morgen des 18. Januar hätten die Angehörigen erfahren, dass Abdullohi S. nicht mehr im Abschiebegefängnis in Büren sei.
Gericht zu neuen Beweisen
In einem erneuten Eilantrag seien „neue Beweise“ vorgelegt worden, wie ein DNA-Nachweis des Mannes, der dessen Abstammung von seinem Vater belegt, einem PIWT-Funktionär mit Flüchtlingsstatus.
Das Gericht erkannte hingegen nach eigener Formulierung „auch in diesen weiteren Unterlagen keine ausreichende Grundlage, um die laufende Abschiebung zu stoppen“.
Der Inhalt einer vorgelegten Erklärung sei aus unterschiedlichen Gründen „nicht glaubhaft“. So sei „in keiner Weise belegt, dass die für das Vaterschaftsgutachten ausgewerteten Proben tatsächlich vom Antragsteller und der als Vater bezeichneten Person stammen“.
Für Samstag (28.1.) ist von 14 bis 16 Uhr durch den Unterstützerkreis eine Mahnwache vor der Dortmunder Ausländerbehörde, Olpe 1, angemeldet.
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