Seit Mittwoch (18.1.) befindet sich Abdullohi S. nicht mehr in Deutschland. Der tadschikische Staatsbürger war am 12. Dezember 2022 aus seiner Wohnung in Dortmund abgeholt worden.
Den Vollzug der Abschiebung verhinderte er zunächst, indem er sich selbst verletzte. Seitdem saß er in Abschiebehaft.
Abschiebeflug aus Düsseldorf
Von dort ist er am Mittwoch um 11 Uhr zum Düsseldorfer Flughafen gebracht worden, wie Maximilian Löchter, Sprecher Stadt Dortmund, mitteilt.
Bereits kurz nach dem Abflug war dieses Information von Menschenrechtsorganisationen in sozialen Netzwerken geteilt worden.
Mit Zwischenstopp in Istanbul sollte Abdullohi S. gemäß dem Flugplan am späten Abend die tadschikische Hauptstadt Duschanbe erreichen. Ob er dort wirklich ankam und wie dort die weitere Situation ist, war bei Redaktionsschluss dieses Artikels (18.1., 17 Uhr) noch nicht bekannt.
Eine Gruppe von Unterstützern versuchte bis zuletzt, Belege dafür zu liefern, dass dem Vater zweier Kinder in Tadschikistan wegen seiner Zugehörigkeit zu einer verbotenen Oppositionspartei Repressionen drohen.
Gericht hat entschieden
Einen Eilantrag und eine Klage gegen den Bescheid hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 6. Januar abgelehnt. Begründet worden war das unter anderem mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der vorgetragenen Gründe gegen die Abschiebung.
Daraufhin war die Ausreise des Mannes organisatorisch vorbereitet worden. „Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verpflichtet die Ausländerbehörde, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Dauer der Sicherungshaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren“, sagt Maximilian Löchter.
Lange Vorgeschichte
Mehrere Asylanträge von S. beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren in der Vergangenheit abgelehnt worden. Gerichte hatten dies bestätigt. Die Dortmunder Ausländerbehörde ist gesetzlich an die Vorgaben des BAMF gebunden.
Abdullohi S. hatte über einige Jahre unter einer Alias-Identität in Deutschland gelebt. Er war zudem in der Vergangenheit zweier Straftaten schuldig gesprochen worden.
Mitglied in Oppositionspartei
Mit Wiederaufnahme seiner echten Identität im Sommer 2022 wurde der Prozess der Abschiebung eingeleitet. Gleichzeitig gibt es von unterschiedlichen Seiten Belege dafür, dass er der leibliche Sohn eines führenden tadschikischen Oppositionellen sowie Mitglied in der durch die tadschikische Regierung verbotenen Partei IRPT ist.
Die NGO „Tajik Center For Human Rights“ kritisiert die Abschiebung als „großen Fehler“. Sie verweist auf den Fall eines Oppositionellen, der aus Österreich ausgeliefert wurde und seitdem inhaftiert sei.
Kritisiert wird auch die Trennung von seiner Familie. Seine Frau und seinen beiden Kinder (0 und 2) stehen im EU-Land Litauen unter Flüchtlingsschutz.
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