TU-Professor Stephan Hußmann (l.) ist für die Beibehaltung des Numerus Clausus - NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer will ihn hingegen abschaffen. © TU Dortmund / dpa

Vorschlag der NRW-Schulministerin

TU Dortmund widerspricht Gebauer: Abschied von NC sorgt nicht für mehr Lehrer

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer will im Kampf gegen den Lehrermangel die Zulassungsbeschränkungen für das Lehramtsstudium abschaffen. Die TU Dortmund glaubt nicht, dass das etwas bringt.

Dortmund

, 14.02.2022 / Lesedauer: 3 min

Gut drei Monate vor der NRW-Landtagswahl am 15. Mai versucht Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP), im Wahlkampf zu punkten: Sie will mehr jungen Menschen ein Lehramtsstudium ermöglichen und damit den Lehrermangel im Land mildern - ihr zufolge seien aktuell fast 5000 Lehrerstellen in NRW unbesetzt.

„Mit der FDP trete ich bei der kommenden Landtagswahl dafür ein, dass die Zulassungsbeschränkungen möglichst für alle Lehramtsstudiengänge entfallen“, sagte Gebauer laut Rheinischer Post, „damit wir für die Schülerinnen und Schüler eine noch bessere Schüler-Lehrer-Relation schaffen können.“

Bei der TU Dortmund, mit aktuell fast 7200 Lehramtsstudierenden eine der größten Nachwuchs-Schmieden für Lehrer in NRW, stößt die Idee der Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen jedoch auf wenig Gegenliebe.

An der TU Dortmund sind mittlerweile fast 7200 Lehramtsstudierende eingeschrieben. © Oliver Schaper (Archivbild)

Ein Numerus Clausus (NC) - wie die Zulassungsbeschränkung für einzelne Studiengänge genannt wird und der sich nach der Abiturnote richtet - werde nur dann eingeführt, wenn die Nachfrage für ein Studienfach über mehrere Jahre höher ist als die Platzkapazität, führt die TU in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion aus.

„Nicht der NC bestimmt die Zahl der verfügbaren Studienplätze, sondern die Nachfrage nach diesen Studienplätzen bestimmt den NC“, erklärt die TU - und kommt zu dem Schluss: „Man kann also nicht mehr (tatsächliche) Studienplätze schaffen, indem der NC abgeschafft wird.“

Abseits vom Grundsätzlichen scheint die TU auch die Notwendigkeit einer NC-Abschaffung nicht wirklich zu sehen. Für drei der fünf Lehramtsstudiengänge gab es zum Wintersemester 21/22 gar keinen NC, und wo doch, lag er laut TU „nicht besonders hoch“: Wer Grundschullehrer werden wollte, musste mindestens einen Abiturschnitt von 2,7 haben, bei Sonderpädagogik lag der NC bei 2,4.

Der Direktor des Dortmunder Kompetenzzentrums für Lehrerbildung an der TU, Prof. Stephan Hußmann, spricht sich für eine Beibehaltung des NC aus, weil mit ihm Studiengänge vor der Überbelegung geschützt würden: „Letztendlich stellen wir mit einem NC auch sicher, dass wir den Studierenden eine qualitativ hochwertige und fundierte Ausbildung bieten können.“

Was besser gegen den Lehrermangel helfe, so die Dortmunder Universität, seien zusätzlichen Kapazitäten in der Lehrinfrastruktur. „Wir engagieren uns an der TU Dortmund seit Jahren für einen Ausbau der Studienplätze im Bereich Lehramt“, sagt Prof. Wiebke Möhring, Prorektorin Studium an der TU. In den vergangenen fünf Jahren entstanden so 300 neue Lehramts-Studienplätze in Dortmund.

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