Corona-Schnelltest-Zentren sind in die Kritik geraten. Bei Einigen gibt es Zweifel an der korrekten Abrechnung der Tests.

© dpa (Symbolbild)

Teststellen-Skandal: Stadt Dortmund und Ärztevereinigung reagieren irritiert

rnForderung von Jens Spahn

Kassenärztliche Vereinigungen und Gesundheitsämter sollen die Corona-Teststellen kontrollieren. Das fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. So fallen die Reaktionen in Dortmund aus.

Dortmund

, 01.06.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn steht nach dem Skandal um mutmaßlichen Abrechnungsbetrug bei privaten Corona-Schnelltestzentren angesichts fehlender Vorgaben des Bundes in der Kritik.

Doch der CDU-Politiker gab den Schwarzen Peter am Montag (31.5.) weiter. Er wies in mehreren Interviews den Kassenärztlichen Vereinigungen die Verantwortung für die Abrechnungen und den kommunalen Gesundheitsämtern für die Kontrollen der Testzentren zu.

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Dort zeigte man sich allerdings eher irritiert über die Aussagen Spahns. Den Kassenärztlichen Vereinigungen sei nach der Test-Verordnung des Bundes bislang nur die Aufgabe zugewiesen, die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegennehmen und sozusagen den Zahlungsverkehr abwickeln, heißt es auf Anfrage bei der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

„Eine Prüfung ist in der Testverordnung nicht vorgesehen und auch nicht möglich“, erklärt KVWL-Sprecherin Vanessa Pudlo. Das Problem sei, dass die übermittelten Angaben der Testanbieter nach den Vorgaben des Bundes überhaupt keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürften. Wie genau eine Prüfung durch die KV aussehen solle, bleibe also fraglich, so Pudlo.

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Bei der Stadt Dortmund fällt die Reaktion ähnlich aus. Über die Absichten des Bundesgesundheitsministers sei der Stadt nichts bekannt, erklärte Sprecherin Anke Widow. Und das Gesundheitsamt sei in das Abrechnungssystem in Bezug auf die Corona-Teststellen auch gar nicht involviert.

Aufgaben nach Verordnung verteilt

„Der Bund hat die Einrichtung der flächendeckenden Corona-Teststellen beschlossen, das Land NRW legte die Vorgehensweise fest und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe übernimmt die Abrechnung der Testungen“, erklärt Anke Widow die Aufgabenverteilung.

Die Teststellen würden nach der entsprechenden Verordnung vom Gesundheitsamt beauftragt und beim Land im System angelegt. Die Teststellen sind verpflichtet, die Anzahl der durchgeführten Tests unter Angabe ihrer eigenen Teststellen-Nummer täglich direkt an das Landesministerium für Gesundheit (MAGS) zu übermitteln.

Das Gesundheitsamt führe durchaus stichprobenartige Kontrollen von Corona-Schnelltestzentren in Dortmund durch, teilt Anke Widow mit. „Bei den Überprüfungen geht es um die Einhaltung der in der Coronatest-Strukturverordnung angegebenen Kriterien wie zum Beispiel Öffnungszeiten, räumliche Voraussetzungen sowie Hygienevorgaben.“

Wie viele Tests tatsächlich durchgeführt und wie viele abgerechnet werden gehört - so viel lässt sich aus der Antwort schließen - ausdrücklich nicht dazu.

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