Um die Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Energiepreise zu unterstützen, haben sich Bund und Länder am Mittwoch (2.11.) auf ein großes Entlastungspaket geeinigt. Neben dem „Deutschlandticket“ für 49 Euro monatlich – als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket – sollen die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen kommen.
Die Gas- und Wärmepreisbremsen sollen, wie bereits zuvor geplant, im März 2023 in Kraft treten. 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs sollen dann 12 Cent pro Kilowattstunde Gas kosten, 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei der Wärme. Hierfür wird die Jahresverbrauchsprognose der Abschlagszahlung von September 2022 zur Berechnung genutzt.
„Pragmatische Lösung“
Außerdem streben Bund und Länder an, die Gaspreisbremse und die Wärmepreisbremse bereits rückwirkend zum 1. Februar geltend zu machen. Über die Preisbremsen soll am 18. November im Kabinett abschließend entschieden werden, dann werden die Gesetze auf den Weg gebracht.
Der Dortmunder Energieversorger DEW21 findet, dass mit den Maßnahmen „gesellschaftliche und wirtschaftliche Härten in den nächsten anderthalb Jahren gemildert“ werden, wie Unternehmenssprecherin Jana-Larissa Marx dieser Redaktion auf Nachfrage mitteilt. Trotz des großen Aufwands seien die Gas- und Wärmepreisbremsen umsetzbar, „da keine Haushaltsgrößen, Personenzahlen oder ähnliches berücksichtigt werden“. Es sei eine „pragmatische Lösung“ gefunden worden.
Zeit „extrem knapp bemessen“
DEW21 sieht eher bei der bereits beschlossenen „Soforthilfe“ Probleme. Zur Überbrückung übernimmt der Bund die Abschlagszahlungen im Dezember. Zum 11. November soll der entsprechende Gesetzesentwurf durch den Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Es sei daher wichtig, dass die staatlichen Leistungen auch rechtzeitig bei den Versorgern ankommen.
„Der zeitliche Ablauf der Verfahren ist extrem knapp bemessen und uns bleibt nur wenig Zeit, um die Daten für die Ausgleichszahlungen zu übermitteln, sodass wir die Abschlagszahlungen rechtzeitig erhalten“, erklärt Unternehmenssprecherin Marx. Eine erfolgreiche Umsetzung sei nur mit „geringen bürokratischen Aufwendungen“ möglich: „Je kurzfristiger eine politische Lösung umgesetzt werden soll, desto einfacher muss die ausgestaltet sein.“

Im Hintergrund bereite DEW21 gerade alles für die ausbleibenden Abschlagszahlungen im Dezember vor. Verschiedene Abrechnungsszenarien und IT-Umsetzungsmöglichkeiten werden dafür diskutiert und geprüft. Die Kundinnen und Kunden möchte der Dortmunder Energieversorger spätestens bis zum 21. November informieren.
Strom: „Nicht zu schaffen“
Die Bund-Länder-Runde kam am Mittwoch zu dem Ergebnis, dass es auch möglichst schnell eine Strompreisbremse geben soll. Das Prinzip ist ähnlich wie bei den anderen beiden Maßnahmen: 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs von Haushalten und kleineren Unternehmen sollen für 40 Cent brutto pro Kilowattstunden bereitgestellt werden.
Die Differenz zwischen Deckelung und dem tatsächlichen Marktpreis soll monatlich von den Versorgern mit dem Abschlag verrechnet werden. Die Strompreisbremse soll schon zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Komplexes System für Abrechnung
DEW21-Sprecherin Marx: „Eine finanzielle Entlastung ist notwendig, sie muss aber auch umsetzbar sein.“ Der 1. Januar sei „nicht zu schaffen“, da man parallel schon die Soforthilfe und die Gas- und Wärmepreisbremsen vorbereite und diese später auch umsetzen müsse.
„Wir sprechen über ein komplexes System, in dem Hunderttausende von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen“, so DEW21-Sprecherin Jana-Larissa Marx. Da die Pläne zur Strompreisbremse allerdings auch erst relativ kurzfristig von der Bund-Länder-Runde veröffentlicht wurden, könne man keine Auskunft zur Umsetzung oder Berechnungen machen.
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