Die Freude bei den Flughafenkritikern war groß, als das Münsteraner Oberverwaltungsgericht (OVG) im Januar 2022 entschied, die Spätflug-Regelung am Dortmund Airport sei in Teilen „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Inzwischen ist bei den Airportgegnern wieder Ernüchterung eingekehrt. Grund dafür: Der Airport gibt sich keineswegs geschlagen, er will vielmehr an seinen Flugzeiten festhalten.
Der Flughafen nutzt dafür eine Hintertür, die ihm das OVG selbst geöffnet hatte: Er hat bei der Münsteraner Bezirksregierung jetzt ein sogenanntes „ergänzendes Verfahren“ eingeleitet. Profaner ausgedrückt: Dortmunds Flughafen hat der Behörde neue Unterlagen und Gutachten zugesandt, mit denen die im Januar gerügten Mängel behoben werden sollen.
Das OVG hatte dem Airport „Abwägungsmängel“ im Zusammenhang mit dem Lärmschutz vorgeworfen. Der sei in einem bestimmten Punkt „nur unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden“, hieß es damals. Was die Richter dabei vor allem vermissten, waren Aussagen zur Lärmbelastung der Bürger unterhalb der sogenannten „Geringfügigkeitsschwelle“ von 45 dB(A).
Airport betreibt Reparatur
„Wir haben auf die Anforderungen des OVG reagiert, die Sachverhalte weiter ausgearbeitet und unsere Unterlagen und Gutachten ergänzt“, bestätigt Flughafen-Gechäftsführer Ludger van Bebber. Sie liegen nun zur weiteren Prüfung bei der Münsteraner Bezirksregierung. Sie muss im weiteren Verfahren über eine neue Genehmigung für Spätflüge am Dortmund Airport entscheiden. Wann das sein wird? Eine Prognose dazu konnte Münster am Donnerstag (3.11.) nicht abgeben.

Der Vorgang ist nicht neu. Im Dezember 2015 hatten die OVG-Richter ebenfalls „Stopp“ gesagt und die damals geltende Spätflugregel wieder vom Tisch genommen. Der Airport reagierte – und besserte Anfang 2016 mit einem „ergänzenden Verfahren“ nach. Bis zur neuen Genehmigung dauerte es rund 1,5 Jahre – bis sie Mitte 2018 schließlich vorlag.
Schutzgemeinschaft teilt aus
Das OVG habe die Genehmigungen in nunmehr zwei Fällen für rechtswirdrig und nicht vollziehbar erklärt, resümiert Mario Krüger, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF). „Dennoch versucht der Airport die Betriebszeiten trotzig auszuweiten“, sagt Krüger. Die Nachtruhe der laut SGF 12.400 betroffenen Anwohner sei dem Flughafen unwichtig, kritisiert der SGF-Vorsitzende – und teilt auch in Richtung Bezirksregierung aus.

Die Unterlagen fürs Genehmigungsverfahren seien zwar auf der Internetseite der Münsteraner Behörde eingestellt. Nur offenbar nicht gerade leicht zu finden, wie Krüger bemängelt. Und verwirrend dazu – verursacht durch „eine Vielzahl von Verweisen, die nicht Gegenstand der öffentlichen Unterlagen“ seien. „Transparenz sieht anders aus“, schimpft Krüger. Seine Forderung: Münster möge eine „allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung mit entsprechenden Bekanntmachungen“ in die Wege leiten.
Spätflüge gehen vorerst weiter
Was den SGF-Vorsitzenden allerdings noch mehr wurmt: Der Airport geht zwei Wege, um die Spätflugregel zu retten. Der eine Weg führt zur Bezirksregierung in Münster, der andere zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort hat der Aiport Beschwerde eingelegt, weil die OVG-Richter im Januar keine Revision gegen ihr Urteil zugelassen hatten.
Wann die Leipziger Richter entscheiden? Das kann dauern. Krüger spricht von einem „Verfahrenstrick. Der Grund ist simpel: Solange die Richter in Leipzig nicht entschieden haben, bleibt die Spätflugregel bestehen. Bis dahin können Flieger am Airport weiterhin bis wenigstens 23 Uhr landen und bis mindestens 22 Uhr starten.
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