Die Spätflüge am Dortmunder Airport werden wohl noch länger bleiben - trotz Gerichtsurteil dagegen.

Die Spätflüge am Dortmunder Airport werden wohl noch länger bleiben - trotz Gerichtsurteil dagegen. © picture-alliance/ dpa-tmn

Spätflüge dürfen weiter am Flughafen landen - trotz Gerichtsurteil dagegen

rnDortmunder Flughafen

Der Streit um die Nachtflüge am Dortmunder Flughafen geht weiter: Ende Januar hatten Richter die Erlaubnis für Spätflüge am Dortmunder Airport in Teilen gekippt. Trotzdem dürfen sie vorerst weiter landen.

Dortmund

, 01.07.2022, 08:46 Uhr / Lesedauer: 3 min

Es war ein Schlag ins Kontor für den Airport – für die privaten Kläger aus Unna und Dortmund hingegen gab es Grund zu feiern: Am 26. Januar 2022 hatte das Münsteraner Oberverwaltungsgericht (OVG) die Genehmigung für Nachtflüge am Dortmund Airport gekippt. Als Begründung führten die Richter ins Feld, die Bezirksregierung Münster habe in ihrer Genehmigung die Lärmschutzbelange der Bürger in einem bestimmten Punkt nur unzureichend berücksichtigt.

Die Genehmigung, so das OVG, sei daher „rechtswidrig und nicht vollziehbar“.

Das ist nun fünf Monate her. Bei den Klägern ist inzwischen Ernüchterung eingekehrt. Denn an den Betriebszeiten hat sich trotz des Richterspruchs nichts geändert. Maschinen, die verspätet eintreffen, dürfen nach wie vor bis 23.30 Uhr am Dortmund Airport landen. Und das könnte auf absehbare Zeit auch so bleiben. Das OVG-Urteil steht erstmal nur auf dem Papier. Umgesetzt wird es vermutlich noch lange nicht.

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Grund: Der Flughafen hat nun auf den Richterspruch und dessen Begründung reagiert – und seinerseits juristische Schritte eingeleitet. Damit liegt die Entscheidung aus Münster erst einmal auf Eis. Es droht ein langwieriger Rechtsstreit.

Flughafen legt gegen Januar-Urteil Beschwerde ein

Hintergrund: Bei ihrem Urteil im Januar hatten die Richter eine Revision ausgeschlossen. Der Airport wollte das nicht hinnehmen. Er hatte mehrfach erklärt, alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen. Und die nächst höhere Instanz anzurufen – das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Jetzt hat der Flughafen seine Ankündigung wahr gemacht, wie Airport-Chef Ludger van Bebber auf Anfrage bestätigt: Über die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen hat der Dortmunder Flughafen am 13. Juni eine offizielle Nicht-Zulassungsbeschwerde eingereicht.

Flughafen-Geschäftsführer Ludger van Bebber: Der Airport klopft an die Türen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Flughafen-Geschäftsführer Ludger van Bebber: Der Airport klopft an die Türen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. © Oliver Schaper

Die liegt allerdings noch nicht in Leipzig. Zunächst beugen sich die Münsteraner Richter selber noch einmal mal darüber. Das sei üblich, sagt Sprecherin Gudrun Dahme. „In einem ersten Schritt prüft das OVG, ob es neue Aspekte gibt, die eben doch eine Revision zuzulassen“, so Dahme.

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In der Regel aber blieben die Richter bei ihrer Auffassung. Dann sei es das OVG, das den Streitfall nach Leipzig weiterleite. Zudem habe der Dortmund Airport noch gar keine Begründung mitgeliefert. Sie müsse spätestens Ende Juli vorliegen. Mit anderen Worten: Es zieht sich, ein Ende scheint vorläufig nicht absehbar.

Die Spätflug-Regelung bleibt erstmal bestehen

Der Airport profitiert davon. Warum? Weil die Spätflüge erst enden, wenn das OVG-Urteil aus Januar rechtskräftig wird. Das aber ist erst der Fall, wenn alle Instanzen durchgespielt sind - und Leipzig über die Beschwerde des Flughafens entschieden hat. Bis dahin gelten die aktuellen Betriebszeiten weiter. „Das ist pure Verschleppungstaktik“, schimpft Mario Krüger, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm. „Fakt ist, dass der Airport auf diesem Weg weiter alles ausleben kann, was das OVG in seiner Entscheidung Ende Januar kritisiert hat.“

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Sollte der Streitfall im August tatsächlich in Leipzig landen, zieht weitere Zeit ins Land. Selbst die Entscheidung darüber, ob das Gericht die Beschwerde annimmt oder abweist, dürfte Monate dauern. Laut BVerwG habe es bei anderen Verfahren 2021 „im Schnitt vier Monate und 25 Tage“ gedauert.

Mario Krüger winkt ab: „Ich gehe von einem Jahr aus.“ Sollten die Richter die Beschwerde annehmen und inhaltlich darüber entscheiden, wird die Wartezeit bis zu einem endgültigen Urteil noch länger. Die Anwohner, die noch im Januar ihren „Sieg“ feierten, sehen die Entwicklung mit Verdruss – während die Maschinen am Airport bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens weiter zu den bisherigen Zeiten starten und landen können.

Flughafen klopft auch bei Bezirksregierung an

Unterdessen will der Airport die Zeitschiene für sich nutzen: Parallel soll im Spätsommer bei der Bezirksregierung Münster ein „ergänzendes Verfahren“ auf den Weg gebracht werden, mit dem der Flughafen die im Januar gerügten Punkte nachbessern und reparieren will. Wann Münster als Genehmigungsbehörde darüber entscheidet, ist ebenfalls offen. Sicher ist nur: Auch das wird dauern.

Am Airport weiß man das – und hofft, das Leipziger BVerwG werde möglichst lange für seinen Beschluss brauchen. Aus Sicht des Flughafens am besten so lange, bis eine erneute Genehmigung aus Münster vorliegt. Konsequenz: Die aktuell geltenden Spätflüge könnten durchgängig weiterlaufen und die Airlines weiter starten und landen wie bisher.

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