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Straßenreinigung: Diese juristische Gerechtigkeit fühlt sich falsch an
Meinung
Die Art und Weise, wie Straßenreinigungsgebühren eingefordert werden, ist höchstrichterlich abgesegnet. Weil es gerechter sein soll. Doch diese juristische Gerechtigkeit fühlt sich falsch an.
Horst Ulrich zahlt Straßenreinigungsgebühren für die Reinigung von 53 Metern Straße, obwohl nur 33 Meter seines Grundstücks an die Straße angrenzen. Irgendwo weiter hinten hat sein Grundstück eine Grenze, die nochmal 20 Meter relativ parallel zu Straße verläuft. Das ist eine der Straße „zugewandte Front“.
So läuft das in ganz Deutschland. Alle angrenzenden und zugewandten Fronten werden für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr genutzt und über einen Teiler auf die einzelnen Grundstücke verrechnet.
Das ist gerecht, sagen die Richter, weil keiner der Grundstücksbesitzer die volle Summe zahlen muss. Jeder soll durch diese Methode unterm Strich Geld sparen.
Mehr zahlen ist nicht gerecht
Die Rechnung lautet also: Für Horst Ulrich werden 53 Meter Straßenlänge veranschlagt, weil die Kosten aber auf alle umgelegt werden, zahlt er ja nicht die vollen 53 Meter und sollte glücklich sein damit, denn das ist ja gerechter.
Ist es aber nicht! Denn Horst Ulrich zahlt ganz einfach mehr als für die 33 Meter, die tatsächlich an die Straße grenzen. Der Gedanke der Richter ist, dass so Besitzer kleinerer Grundstück gegenüber denen größerer Grundstücke entlastet werden.
Doch was hat die Grundstücksgröße mit der Straßenreinigung zu tun? Es wird die Gosse gefegt. Das misst man in Metern und nicht in Quadratmetern. Und deshalb zahlen Grundstücksbesitzer wie Horst Ulrich mehr, als sie bekommen.
Und dafür gibt es in Deutschland ein Wort: Unfug.
Holger Bergmann ist seit 1994 als freier Mitarbeiter für die Ruhr Nachrichten im Dortmunder Westen unterweg und wird immer wieder aufs neue davon überrascht, wieviele spannende Geschichten direkt in der Nachbarschaft schlummern.
