
© Holger Bergmann
Straßenreinigungs-Gebühren: Plötzlich ist das Grundstück 20 Meter breiter
Straßenreinigung
Seit 90 Jahren lebt Horst Ulrich an der Rahmer Straße 32. In dieser Zeit war das Grundstück immer 33 Meter breit. Im Januar kam ein Brief vom Steueramt. Seitdem ist es 20 Meter breiter.
Im Jahre 1903 baute der Großvater von Horst Ulrich seinen Stellmacher-Betrieb zur Herstellung von Kutschenrädern an der Rahmer Straße. Damals war das Grundstück, das an die Rahmer Straße grenzt, 33 Meter breit.
Im Jahr 1960 übernahm Ulrich den Betrieb, mittlerweile eine Auto-Werkstatt, von seinem Vater. Zu dem Zeitpunkt war das Grundstück 33 Meter breit.
Horst Ulrich ist mit 90 Jahren längst im Ruhestand. In vierter Generation leitet sein Sohn den Betrieb. Noch immer ist das Grundstück, dort wo es an die Rahmer Straße grenzt, 33 Meter breit.
Brief vom Amt
Diese 33 Meter sind in all der Zeit auch die Grundlage für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr gewesen. Horst Ulrich zahlte für 33 Meter Gebühren.
Das hat sich im Januar geändert. Da kam der Brief des Steueramtes.
Im Schreiben stand, dass von nun an die Straßenreinigungsgebühr für 53 Meter veranlagt wird. Der Brief war nett formuliert, der Sachbearbeiter gab sich viel Mühe, Horst Ulrich den Sachverhalt zu erklären.
Denn der Sachverhalt ist kompliziert: Tatsächlich ist das Grundstück Rahmer Straße 32 weiterhin nur 33 Meter breit. Aber etwa 20 Meter von der Straße entfernt hat die Grundstücks-Grenze einen Knick.
„Angrenzende Front“ und „zugewandte Front“
An dieser Stelle verläuft die Grenze weitere 20 Meter parallel zur Rahmer Straße. Allerdings liegen zwischen Grundstücksgrenze und Rahmer Straße ein anderes Haus und ein anderes Grundstück.

Der rote Strich zeigt es an. Für diese 20 Meter muss Horst Ulrich nun Straßenreinigungsgebühr bezahlen. © Holger Bergmann
Hinter der Neuberechnung steckt das Prinzip des Frontmetermaßstabes, das alle deutschen Städte zur Veranlagung der Straßenreinigung anwenden. Dabei wird unterschieden zwischen „angrenzender Front“ und „zugewandter Front“.
Bei Horst Ulrich sind die die 33 Meter „angrenzende Front“ und die neuen 20 Meter „zugewandte Front“. Die Verrechnung der Reinigungsgebühren nach diesem Prinzip soll für alle Anwohner gerechter sein, ist aber für Laien aber praktisch unverständlich.
„Dass sowas möglich ist“
Auf die Bitte an die Stadt, den Sachverhalt doch mal verständlich zu erklären, kam bislang keine Antwort.
Denn für Horst Ulrich zählt das Leistungsprinzip: „Ich zahle Reinigungsgebühren für 53 Meter, bekomme aber nur 33 Meter. Dass so eine Ungerechtigkeit in Deutschland möglich ist, ist unglaublich.“
Aber es ist nun mal geltendes Recht, das mehrfach vor Gerichten Stand gehalten hat. Das weiß auch Horst Ulrich. Und deshalb wird Horst Ulrich die 300 Euro mehr pro Jahr zahlen. „Aber ich werde immer das Gefühl haben, betrogen worden zu sein.“
Holger Bergmann ist seit 1994 als freier Mitarbeiter für die Ruhr Nachrichten im Dortmunder Westen unterweg und wird immer wieder aufs neue davon überrascht, wieviele spannende Geschichten direkt in der Nachbarschaft schlummern.
