Bundeskartellamt hatte im Straßenbau-Skandal neun Firmen im Visier Stadt prüft Schadensersatz

Straßenbau-Skandal: Bundeskartellamt hatte neun Firmen im Visier
Lesezeit

Es waren anfangs nicht nur fünf Straßenbauunternehmen, die in Dortmund unter Verdacht standen, illegale Preisabsprachen bei Ausschreibungen der Stadt Dortmund getroffen zu haben, sondern sogar neun. Das geht aus einem ausführlichen Fallbericht des Bundeskartellamtes hervor.

Die Behörde hatte letztendlich gegen vier Dortmunder Tiefbauunternehmen inzwischen rechtskräftige Bußgeldbescheide im Gesamtwert von einer Million Euro erlassen. Außerdem haben die betroffenen Firmen nun einen entsprechend negativen Eintrag im Gewerberegister.

Die eingeleiteten Verfahren gegen vier weitere tatverdächtige Unternehmen wurden aus Ermessensgründen eingestellt – mangels Tatbeteiligung, wegen Verjährung oder aufgrund der sehr geringfügigen und lange zurückliegenden Tatbeteiligung.

Großer Wettbewerbsdruck

Die Absprachen zu mehreren Hundert städtischen Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten geschahen von Anfang 2012 bis Februar 2018, einer Zeit von großem Wettbewerbsdruck. Es ging unter anderem um Asphaltarbeiten, Pflasterarbeiten, Arbeiten an Straßenentwässerungseinrichtungen, Gehwegen, Fahrbahnen und Radwegen mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 18 Millionen Euro.

Dem fünften tatbeteiligten Straßenbau-Unternehmen, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, wurde ein Bußgeld erlassen, weil die Firma als erste die gesetzlich mögliche Kronzeugenregelung nutzte. Doch mit einer Durchsuchung dieses Unternehmens im Februar 2018 wegen einer anderen Ordnungswidrigkeit war der Stein erst ins Rollen gekommen, so das Bundeskartellamt in seinem Fallbericht.

Ab dem Zeitpunkt der Untersuchung stellten die tatbeteiligten Baufirmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG und Stra-La Bau GmbH ihre fortlaufenden Treffen zur Preisabsprache ein. Die Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG hatte ihre Teilnahme bereits im Sommer 2017 beendet.

In der Regel geeinigt

Bei den persönlichen Treffen, die wegen der Reiseleidenschaft eines Bauunternehmens unter dem Tarnnamen „Treffen in Afrika“ firmierten, einigte man sich in der Regel, wer bei den verschiedenen Ausschreibungen das jeweils günstigste Angebot abgeben sollte. Dabei wurde die Kalkulation der Einzelpositionen nicht im Detail miteinander abgesprochen.

Abwesende Teilnehmer ließen sich vertreten, sofern sie als herausgestellte Bieter zum Zuge kommen wollten, oder wurden im Nachhinein telefonisch über die Besprechungsergebnisse informiert.

Im Fallbericht heißt es: „In einigen seltenen Fällen, in denen bei den Treffen keine Einigung erzielt werden konnte, verständigten sich die Unternehmen auch erst im Nachgang telefonisch auf Preis beziehungsweise Auf- und Abschläge.“ Nur selten hätten sich die Wettbewerber nicht auf den Preisbesten einigen können und konkurrierende Angebote abgegeben.

Ermittlungen eingestellt

Alle fünf überführten Unternehmen kooperierten am Ende mit dem Bundeskartellamt. Die Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig. Die parallel von der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen die jeweiligen Unternehmensverantwortlichen geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Submissionsabsprachen wurden aus Ermessengründen eingestellt.

Mit der Rechtskraft der Bußgeldbescheide hat die Stadt Dortmund nun die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, sofern sie glaubhaft machen kann, dass ihr durch die Absprachen ein Schaden entstanden ist. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Stadt Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften.

Auf Anfrage erklärte Stadtsprecher Maximilian Löchter am Donnerstag (16.2.): „Wir werten die Entscheidung des Bundeskartellamts derzeit aus und müssen schauen, ob wir weitere Schritte unternehmen.“

Absprache-Skandal im Dortmunder Straßenbau: Firmen schanzten sich Millionenaufträge zu

Schienenkartell: Stadt Dortmund einigt sich mit Firmen wegen Wucherpreisen

Minister Wissing in Dortmund zum Straßenbau: „Müssen schneller werden“