Absprache-Skandal im Dortmunder Straßenbau Firmen schanzten sich Millionenaufträge zu

Absprache-Skandal im Straßenbau: Firmen schanzten sich Aufträge zu
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Weil sich mehrere bekannte Dortmunder Straßenbauunternehmen über Jahre bei Ausschreibungen der Stadt Dortmund abgesprochen hatten, hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Million Euro gegen sie verhängt.

Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines tatbeteiligten Unternehmens, der „Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG“, zurück. Dem Unternehmen wurde – gesetzlich gedeckt – das Bußgeld erlassen.

Bei den übrigen aufgeflogenen vier Dortmunder Bauunternehmen handelt es sich um die „Höhler GmbH & Co. KG“, die „Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG“, die „Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG“ und die „Stra-La Bau GmbH“.

Auftragsvolumen 18 Mio. Euro

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Von den Absprachen waren mehrere Hundert Ausschreibungen der Stadt Dortmund im Bereich Straßenbauarbeiten in den Jahren 2012 bis 2018 mit einem Auftragsvolumen von insgesamt etwa 18 Millionen Euro betroffen. Die Bauunternehmer haben sich die Aufträge gegenseitig zugeschanzt, indem sie bei persönlichen Treffen jeweils einen bestimmt haben, der den Zuschlag kriegen sollte, in dem er das relativ günstigste Angebot abgeben durfte. Die anderen legten sich mit ihren Angeboten darüber.“

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes kamen die an den Absprachen beteiligten Unternehmen – abhängig von der jeweiligen Ausschreibungslage – im Abstand weniger Wochen oder auch mehrerer Monate zu persönlichen Treffen zusammen.

Weil einer der Bauunternehmer für seine Reiseleidenschaft bekannt ist, wurden die Treffen häufig unter dem Tarnnamen „Treffen in Afrika“ verabredet. Dabei gingen sie die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dortmund durch und klärten zunächst, wer von ihnen welche Ausschreibung vorliegen und wer daran Interesse hatte.

Einigung bei Treffen

Schließlich einigten sich die Unternehmensvertreter in der Regel schon während der Treffen darauf, wer bei den verschiedenen Ausschreibungen das jeweils günstigste Angebot abgeben sollte.

Die Verteilung der Ausschreibungen richtete sich nach Kriterien wie Art und Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten sowie Lage des Objektes und den im Vorfeld kalkulierten Preis.

Bei Aufklärung kooperiert

Die Unternehmen legten dann in der Runde fest, mit welchem Preis bei Einzelverträgen beziehungsweise mit welchen Auf- und Abschlägen auf den von der Stadt Dortmund vorgegebenen Kostenanschlag bei Zeitverträgen das beste Angebot abgegeben werden sollte.

Neben dem Kronzeugen hätten auch die vier anderen Firmen bei der Aufklärung kooperiert, teilt das Bundeskartellamt mit. Mit allen Unternehmen habe man „eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung“ erzielen können. Die Bescheide sind inzwischen rechtskräftig.

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