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Stadt will Einhaltung von Verboten gnadenlos kontrollieren – „Infektionsschutzrecht ist Strafrecht“
Coronavirus
Die Einschränkungen durch das Coronavirus werden drastischer. Inzwischen greift die Stadt in Grundrechte ein. Das Ordnungsamt soll Verbote streng kontrollieren – dazu gibt es nun ein Konzept.
Noch gibt es keine allgemeine Ausgangssperre, doch fast jeden Tag erscheint in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt ein neues Amtsblatt mit Allgemeinverfügungen, die Erlasse der Landesregierung zum Coronavirus in lokales Recht gießen. „Zurzeit greifen wir in die Grundrechte jedes Einzelnen massiv ein“, umreißt Rechtsdezernent Norbert Dahmen die aktuelle Situation.
So müssen seit Dienstag zum Beispiel Bars, Kinos und Diskotheken schließen. Außerdem werden ab Mittwoch (18.3.) auch die Spiel- und Sportplätze gesperrt, so wie es das Land am Dienstag angekündigt hat, um Infektionsketten zu verhindern beziehungsweise zu unterbrechen. Ziel sei, weitere Weisungen des Landes innerhalb eines Tages umzusetzen, kündigte Dahmen an. Wenn es um Gesundheitsschutz gehe, könne es auch sein, „dass wir das Land überholen“.
Kein Ermessensspielraum
Dahmen machte klar, dass die Stadt ihre Allgemeinverfügungen wie die Schließung von Restaurants ab 15 Uhr oder das Betretungsverbot von Spielplätzen „sehr eng“ auslege. Ermessensspielraum gebe es nicht. Dahmen: „An Ermessensschranken machen Viren nicht halt.“
Beim Ordnungsamt gebe „es erste Strategien, wie wir Verbote auch kontrollieren“, sagte Dahmen, „dass das, was zugemacht werden muss, auch tatsächlich geschlossen wird.“ Man werde bei den Kontrollen „ausgesprochen kleinlich sein“.
Da das Ordnungsamt umfassende Kontrollen nicht allein stemmen kann, holt es sich Verstärkung aus anderen Stadtämtern. Im Zweifelsfall sollen die dann Verstöße ans Ordnungsamt melden. Es gehe darum, „mehr Augenpaare auf der Straße zu haben“, so der Rechtsdezernent. Oberbürgermeister Ullrich Sierau ergänzte, jeder in der Stadtverwaltung habe jetzt Gelegenheit, „andere Fähigkeiten darzulegen“.
Sanktionen folgen später
Wie genau die Sanktionen aussehen, etwa gegen Gastro-Betriebe, die widerrechtlich geöffnet haben, ist indes noch nicht klar. Darüber soll entschieden werden, wenn sich die Lage wieder beruhigt hat. Doch es drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn man sich nicht an die Auflagen hält: „Infektionsschutzrecht ist Strafrecht“, unterstrich Dahmen.
„Wir sind auch für die Unvernünftigen verantwortlich“, betonte OB Sierau. Es gebe noch zu viele Menschen, die sich trotz der Herausforderungen durch das Virus „da einen Scheißdreck drum kümmern. Ich bin mir sicher, dass viele, die jetzt Corona-Partys feiern, spätestens wenn sie infiziert sind, anfangen, nachdenklich zu werden“. Doch die Infektionsketten seien am Ende nicht zu kontrollieren.
Stellvertretende Leiterin der Dortmunder Stadtredaktion - Seit April 1983 Redakteurin in der Dortmunder Stadtredaktion der Ruhr Nachrichten. Dort zuständig unter anderem für Kommunalpolitik. 1981 Magisterabschluss an der Universität Bochum (Anglistik, Amerikanistik, Romanistik).
