Bundes-Notbremse: Stadt beantwortet Fragen der Dortmunder im Livestream

© Kevin Kindel

Bundes-Notbremse: Stadt beantwortet Fragen der Dortmunder im Livestream

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Die Corona-Regelungen sind derzeit unübersichtlich und verwirrend. Die Stadt hat deshalb ein Online-Format ausprobiert, bei dem Dortmunder Fragen stellen konnten. Viele beschäftigt die Ausgangssperre.

Dortmund

, 27.04.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Verordnungen, Allgemeinverfügungen und die „Bundes-Notbremse“ – was gilt eigentlich wann und wo? Da kann man schon mal den Überblick verlieren. Das Problem ist auch der Stadt Dortmund bekannt, deshalb stellten sich vier Mitarbeiter der Stadtverwaltung den Fragen der Bürgerinnen und Bürger in einem Livestream.

Am vergangenen Montagabend (26.4.) brachten die Leiterin des Ordnungsamtes Beate Siekmann, Jugendamtsleiterin Dr. Annette Frenzke-Kulbach, Geschäftsleiter Sport und Freizeit Bernd Kruse und der Leiter des Fachbereichs Schule Manfred Hagedorn Licht ins Dunkel.

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Drei Regelungen für eine Stadt

Dass es momentan nicht einfach oder transparent sei, das gab Beate Siekmann gleich zu Beginn der Gesprächsrunde, die in den Westfalenhallen stattfand, zu. Bis 14. Mai gebe es die aktuelle Landesverordnung, dann gelte seit Freitag die Bundesregelung und dann noch die für Dortmund spezifische Allgemeinverfügung. „Man muss immer alle drei Regelungen nebeneinander betrachten.“

Die Fragen, die vorab per Mail oder auch während der Sendung via Chat gestellt wurden, drehten sich vor allem um die seit Freitagnacht geltende Ausgangssperre.

Einige Dortmunder treibt die Sorge um, wie sie nachweisen sollen, dass sie nachts oder am frühen Morgen unterwegs sein müssen. Und was ist überhaupt mit Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben?

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Zugtickets oder Bestätigung vom Arbeitgeber

Beate Siekmann machte deutlich, dass sich viele Fragen mit gesundem Menschenverstand lösen lassen. Wer früh morgens unterwegs ist, weil er eine Zugfahrt zur Mutter-Kind-Kur antreten muss, der könne die Tickets als Beweis vorlegen.

Wer im Schichtdienst arbeitet, brauche eine entsprechende schriftliche Bestätigung des eigenen Arbeitgebers. Und bei wohnungslosen Menschen habe der „Gesetzesgeber eine Lücke gelassen“. „Die werden nicht bestraft“, stellte die Ordnungsamtsleiterin klar.

Bei Kontrollen würde auf Übernachtungsangebote hingewiesen, aber es würden keine Bußgelder verhängt. Überhaupt ist das mit den Bußgeldern so eine Sache, denn: Bund und Land hätten den Bußgeldkatalog bisher nicht aktualisiert, sagt die Ordnungsamtsleiterin.

Was ist mit Garten und Kleingarten?

Deshalb würden ihre Kollegen und die Polizei „im Moment“ bei Verstoß gegen die Ausgangssperre beim ersten Mal 150 Euro Bußgeld verhängen.

Und noch eine Frage beschäftigte die Zuschauer: Gilt die Ausgangssperre für den Kleingarten und den eigenen Garten? Für den Kleingarten gilt die Regelung, für den Garten jedoch nicht, stellte Beate Siekmann klar.

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