
© Oliver Schaper
Stadt Dortmund bestimmt Bußgeld-Höhe bei Ausgangssperren-Verstoß selbst
Keine bundesweite Regelung
Wie teuer wird‘s, wenn jemand beim Verstoß gegen die Ausgangssperre erwischt wird? Dazu gibt es keine bundesweite Regelung. Die Stadt Dortmund erklärt, wieso manche Fälle mehr kosten als andere.
Seit der Nacht zu Samstag (24.4.) gilt die Corona-Ausgangssperre in Dortmund. Von 22 bis 5 Uhr darf man nur noch mit einem guten Grund das Haus verlassen. In den ersten Stunden hat das Ordnungsamt noch einige Augen bei ihren Ansprachen zugedrückt, doch nun wird bei Missachtung ein Bußgeld fällig.
Bund und Land haben bislang aber keine Bußgeldhöhe festgelegt, wie Dortmunds Stadtsprecher Maximilian Löchter auf Anfrage mitteilt. „Bis dahin wird in Dortmund eine Regelgeldbuße von 150 Euro für dieses Delikt zugrunde gelegt“, sagt Löchter.
Der zweite Verstoß kann doppelt so teuer werden
Fällt ein Dortmunder beispielsweise in zwei Nächten hintereinander auf, werden beide Taten mit jeweils 150 Euro, also zusammen 300 Euro, geahndet. Liegt deutlich mehr Zeit dazwischen, kann es aber teurer werden.
Ist bereits ein Bußgeldbescheid ergangen und der- oder diejenige wird erneut wegen desselben Delikts auffällig, werde in der Regel das Bußgeld für die neue Tat verdoppelt, erklärt Löchter. Wer also schon einmal 150 Euro zahlen musste, muss als Wiederholungstäter dann zusätzlich 300 Euro berappen.
Nur einmal zahlen müssen aber alle, die auf demselben Heimweg zweimal kontrolliert werden. Sollten die Tatorte jedoch weit auseinander und nicht auf einem nachvollziehbaren Weg liegen, werden auch hier zweimal je 150 Euro fällig.
Eine der Ausnahmen der Ausgangssperre stellen berufliche Gründe dar. Brauchen alle Menschen, die nachts arbeiten, jetzt eine entsprechende Erklärung vom Arbeitgeber? „Eine solche Bescheinigung ist auf jeden Fall sinnvoll“, sagt Maximilian Löchter. Gegebenenfalls könne sie aber auch im Nachhinein einer Kontrolle vorgelegt werden.
„Gewichtige Zwecke“ können Ausnahmen bilden
Sogenannte Ausnahmetatbestände liegen dann vor, wenn „gewichtige und unabweisbare Zwecke“ den Aufenthalt in der Öffentlichkeit rechtfertigen, so Löchter. Der oder die Betroffene muss dies gegenüber den Sicherheitsbehörden glaubhaft machen. Je nach Einzelfall kann man dann offenbar Glück oder Pech haben, wie die Kontrolleure die Situation einschätzen.
Der einmalige Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre ist übrigens deutlich günstiger als die Missachtung des Ansammlungsverbots, das rund um die Uhr gilt. Wer mit zu vielen anderen Menschen unterwegs ist, muss pro Person 250 Euro bezahlen.
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
